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Rechtsprechung
   LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,20990
LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13 (https://dejure.org/2013,20990)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.06.2013 - 4 Sa 194/13 (https://dejure.org/2013,20990)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 (https://dejure.org/2013,20990)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befristeter Arbeitsvertrag; Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 33 Abs. 2 S. 2 TV-BA
    Befristeter Arbeitsvertrag; Anspruch auf bevorzugte Berücksichtigung

  • IWW

    § 33 Abs. 2 S. 2 TV-BA
    § 33

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die "Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes" i.S.v. § 33 Abs. 2 S. 2 TV-BA

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 754/10

    Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers - tarifliche Prüfpflicht des § 30 Abs 3 S …

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, gesetzeskonformen und praktische brauchbaren Regelung führt (vgl. z. B. BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10).

    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 Abs. 2 S. 2 TVöD leitet aus dieser Vorschrift - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - mithin einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Vertrage ab (…vgl. BAG 06.06.2011 -7 AZR 716/09 - Rn. 44; BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 27).

  • BAG, 06.04.2011 - 7 AZR 716/09

    Sachgrundlose Befristung - "Zuvor-Beschäftigung"

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
    Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 33 Abs. 2 S. 2 TVöD leitet aus dieser Vorschrift - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - mithin einen Anspruch auf Abschluss eines unbefristeten Vertrage ab (vgl. BAG 06.06.2011 -7 AZR 716/09 - Rn. 44;… BAG 15.05.2012 - 7 AZR 754/10 - Rn. 27).
  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 783/10

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
    Rn. 38 Der Kläger kann auch nichts aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 18.07.2012 (7 AZR 783/10) herleiten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2012 - 4 TaBV 1163/12

    Besetzung eines Dauerarbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern - Wechsel der …

    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
    Rn. 37 Soweit der Kläger sich in der Berufungsbegründung auf ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg vom 19.12.2012 (4 TaBV 1163/12) bezieht, ist dieses offensichtlich nicht einschlägig.
  • BAG, 08.05.1985 - 7 AZR 182/84
    Auszug aus LAG Köln, 14.06.2013 - 4 Sa 194/13
    Rn. 34 Dem entsprechend hat das Bundesarbeitsgericht bereits in der Entscheidung vom 08.05.1985 (7 AZR 182/84) entschieden, dass die tarifliche Regelung in Ziff. 4 der Protokollnotiz zu Nr. 1 SR 2y BAT (die inhaltsgleiche Vorgängerregelung der heutigen Regelung in § 30 Abs. 2 S. 2 TVöD bzw. § 33 Abs. 2 S. 2 TV-BA) nur für die Besetzung von Dauerarbeitsplätzen gilt, nicht auch für die "Besetzung von Zeitarbeitsplätzen bzw. Honorarverträgen".
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.03.2018 - 6 Sa 439/17

    Sachgrundlose Befristung - vertragliche Abbedingung - Angabe Sachgrund

    Der Anspruch scheitert bereits daran, dass die Vorschrift den früheren Arbeitgeber bei Beendigung eines unter § 30 Abs. 2 TVöD-E fallenden Arbeitsverhältnisses nicht zur Wiedereinstellung eines Angestellten bzw. zur unbefristeten Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses verpflichtet (…bereits zum inhaltsgleichen Nr. 1 SR 2 y BAT und Ziff. 4 der zugehörigen Protokollnotiz: BAG 08. Mai 1985 - 7 AZR 182/84 - Rn. 30;… 31. Oktober 1974 - 2 AZR 483/73 - Rn. 31; vgl. LAG Köln 14. Juni 2013 - 4 Sa 194/13 - Rn. 33; jeweils zitiert nach juris). Darüber hinaus hat der Kläger nicht dargetan, dass die Beklagte einen Dauerarbeitsplatz besetzt hat.
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