Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreit; Berufung eines Arbeitgebers auf die Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung; Weiterbeschäftigungsanspruch bei fehlender tatsächlicher Beschäftigungsmöglichkeit ; Freistellung eines ...
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 26.01.1993 - 1 Ga 25/92
- LAG Hamburg, 10.05.1993 - 4 Sa 20/93
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.07.1972 - III ZR 134/71
Enteignungsentschädigung bei faktischer Bausperre
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 14.09.1992 - 2 Sa 50/92
Kündigungsschutzprozess: Weiterbeschäftigungsanspruch durch einstweilige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Düsseldorf, 27.02.1975 - 3 TaBV 2/75
Einstweilige Verfügung; Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes; Zugang zum …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 07.01.1986 - 1 Ta 302/85
Unveränderte Arbeitsbedingungen; Weiterbeschäftigung; Zwangsvollstreckung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Schleswig-Holstein, 06.01.1987 - 6 Ta 157/86
Kündigungsschutzverfahren; Weiterbeschäftigungsantrag; Arbeitsbedingungen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamburg, 21.05.2008 - 4 SaGa 2/08
Einstweilige Verfügung auf Weiterbeschäftigung - Notwendigkeit eines …
Dies entspricht der ständigen Auffassung der angerufenen Kammer und auch der ständigen Rechtsprechung des angerufenen Landesarbeitsgerichts (vgl. insbesondere LAG Hamburg 14.09.1992 - 2 Sa 50/92 - NZA 1993, 140 ff; 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht).Auch der mögliche Wegfall der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit allein begründet keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; vgl. bereits LAG Hamburg 18.05.1993 - 2 Sa 33 und 34/93; 24.02.1993 - 4 Sa 13/93 - nv; LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; DKK-Kittner, § 102 Rz 289; a.A. Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).
Bei gleichzeitiger Entlassung mehrerer Arbeitnehmer können die Lohnaufwendungen beispielsweise nicht zusammengerechnet werden, da der Arbeitgeber es sonst in der Hand hätte, die wirtschaftliche Zumutbarkeit durch eine größere Zahl von Entlassungen zu beeinflussen (LAG Hamburg 16.05.2001 - 4 Sa 33/01 - LAGE Nr. 24 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; vgl. bereits LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht; so auch DKK-Kittner, § 102 Rz 292; a.A. KR-Etzel, § 102 BetrVG, Rz 227; a.A. auch die von der Verfügungsbeklagten zitierte Rechtsprechung des LAG Hamburg 30.04.1993 - 6 Sa 35/93; 22.04.1993 - 1 Sa 17/93; 23.04.1993 - 3 Sa 36/93; 21.10.1993 - 2 Sa 56/93 für den Fall der Stilllegung eines größeren Betriebsteils; eine solche Fallgestaltung ist vorliegend allerdings nicht einschlägig).
Die Verfügungsbeklagte meint unter Hinweis auf die für den Ausnahmefall der Schließung einer größeren Betriebsabteilung eines H. Unternehmens in Abweichung zur Rechtsprechung der erkennenden und weiterer Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamburg (vgl. S. 13 der Berufungsbegründung, Entscheidungen wie oben unter a) zitiert; vgl. andererseits LAG Hamburg 10.05.1993 - 4 Sa 20/93 - LAGE Nr. 16 zu § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht), dass die Voraussetzungen einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung vorliegend gegeben seien.
- LAG Hamburg, 16.05.2001 - 4 Sa 33/01
Entbindung einer Arbeitgeberin von der Pflicht zur Weiterbeschäftigung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 12.09.2001 - 4 Sa 26/01
Entbindung von der Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung; Widerspruch des …
Der Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung im Rahmen des Weiterbeschäftigungsanspruchs des § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG kann - unter Fortbestehen des Vergütungsanspruchs - ausnahmsweise dann entfallen, wenn der Weiterbeschäftigung zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen und demgegenüber der Arbeitnehmer kein besonderes, vorrangig berechtigtes Interesse an der tatsächlichen Weiterbeschäftigung hat, z. B. wenn der Betrieb stillgelegt ist oder der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers weggefallen ist und eine andere Beschäftigungsmöglichkeit nicht vorhanden ist (…KR-Etzel 5. Auflage § 102 BetrVG Rdnr. 214;… Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 65;… Däubler/Kittner/Klebe, 7. Auflage § 102 Rdnr. 293, 273; vergl. bereits Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93 und der angerufenen Kammer vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und vom 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16; anderer Auffassung Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).Der mögliche Wegfall des Arbeitsplatzes und der tatsächlichen Beschäftigungsmöglichkeit allein begründen keine unzumutbare wirtschaftliche Belastung (…Däubler/Kittner/Klebe § 102 Rdnr. 293; vergl. bereits LAG Hamburg, Urteile vom 18. Mai 1993-2 Sa 33, 34/93; vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93; vom 10. Mai 1993-4 Sa 20/93, LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16;… KR-Etzel, § 102 BetrVG Rdnr. 228;… anderer Ansicht Richardi, Betriebsverfassungsgesetz, 7. Auflage, § 102 Rdnr. 235; Willemsen/Hohenstatt, DB 1995, 215).
Soweit von der Verfügungsklägerin vertreten wird, dass von einer unzumutbaren wirtschaftlichen Belastung im Sinne des Entbindungsgrundes des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2 BetrVG immer dann auszugehen ist, wenn im Rahmen einer Betriebsänderung einer großen Zahl von Arbeitnehmern aus betriebsbedingten Gründen gekündigt wird und für diese keine Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen (…so auch Urteile des LAG Hamburg vom 09. März 1993 -1 Sa 29/93 - vom 21. Oktober 1993 - 2 Sa 56/93 - vom 25. Mai 1993 - 3 Sa 30/93 - vergl. auch Fitting/Kaiser/Heither/Engels, § 102 Rdnr. 68; Willemsen/ Hohenstatt, DB 1995, 215) hat die angerufene Kammer diese Auffassung bereits in ihren Urteilen vom 24. Februar 1993-4 Sa 13/93 - und 10. Mai 1993-4 Sa 20/93 - LAGE § 102 BetrVG 1972 Beschäftigungspflicht Nr. 16, zuletzt Urteil vom 16. Mai 2001 -4 Sa 33/01 - , nicht geteilt (vergl. auch Urteile des LAG Hamburg vom 18. Mai 1993 - 2 Sa 33, 34/93).
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