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Rechtsprechung
   LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7656
LAG Hamm, 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97 (https://dejure.org/1998,7656)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97 (https://dejure.org/1998,7656)
LAG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 4 Sa 2233/97 (https://dejure.org/1998,7656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung des Streitwertes im Wege einer Kündigungsschutzklage und bei einem Antrag auf Weiterbeschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Streitwert: Kündigung - Weiterbeschäftigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …

    Mit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und im Falle des Obsiegens auf Weiterbeschäftigung werden zwei selbständige Streitgegenstände verfolgt, für die jeweils getrennte Streitwerte festzusetzen sind (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.), wie dies wohl auch im arbeitsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 13.11.2003 geschehen ist.

    Im Gegensatz zum sog. eigentlichen Hilfsantrag für den Fall des Unterliegens findet beim sog. uneigentlichen Hilfsantrag gerade kein Auswechseln der Anträge statt, diese stehen vielmehr nebeneinander (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.).

  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 335/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …

    Mit der Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung und im Falle des Obsiegens auf Weiterbeschäftigung werden zwei selbständige Streitgegenstände verfolgt, für die jeweils getrennte Streitwerte festzusetzen sind (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.), wie dies wohl auch im arbeitsgerichtlichen Streitwertbeschluss vom 13.11.2003 geschehen ist.

    Im Gegensatz zum sog. eigentlichen Hilfsantrag für den Fall des Unterliegens findet beim sog. uneigentlichen Hilfsantrag gerade kein Auswechseln der Anträge statt, diese stehen vielmehr nebeneinander (LAG Hamm v. 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97, n.v.).

  • LAG Niedersachsen, 25.05.2004 - 13 Sa 1989/03

    Bindung des Berufungsgerichts im arbeitsgerichtlichen Verfahren an korrekte …

    Die Gegenauffassung verweist darauf, dass § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG nur den echten Hilfsantrag erfasse, unabhängig von der Antragsfassung müsse deshalb bei Ankündigung eines Beschäftigungsantrags eine Streitwertaddition erfolgen (…z.B. LAG Niedersachsen vom 17.04.2001, 3 Ta 118/01, NZA-RR 2001, S. 495; LAG Hamm vom 02.07.1998, 4 Sa 2233/97, juris).
  • ArbG Bremen, 22.09.2006 - 5 Ca 5305/06

    Kündigungsschutzklage - Prozesskostenhilfe für Weiterbeschäftigungsantrag

    Auch daher sei ausreichend, einen Weiterbeschäftigungsantrag erst nach erfolgloser Güteverhandlung zu stellen, ein vorher gestellter Antrag sei als mutwillig anzusehen (LAG Hamm 4 Ta 415/05 v. 28.6. 2005, 4 Ta 335/04 v. 16.12.04, 4 Ta 355/04 v. 16.12.04, 4 Ta 286/01 v. 30.1.02; LAG Schleswig-Holstein 2 Ta 2202/04 v. 15.10.04, 4 Ta 102/00 v. 28.7.00, 6 Ta 75/89 v. 13.7.89)! Wenn ein unechter Hilfsantrag vorliege, führe das zu keinem anderen Ergebnis, da zwei selbständige Streitgegenstände vorliegen, für die getrennte Streitwerte festzusetzen seien (LAG Hamm 4 Sa 2233/97 und 4 Ta 335/04 v. 16.12.04).

    Soweit das LAG Berlin meint, eine Verteuerung träte beim uneigentlichen Hilfsantrag nicht ein, gilt dies nur, wenn der Arbeitnehmer den Prozess in allen Instanzen verliert, bei Obsiegen in einer Instanz und bei vergleichsweiser Verfahrensbeendigung erhöht sich der Gegenstandswert (vgl. LAG Hamm 4 Sa 2233/97 und 4 Ta 335/04).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.1999 - 6 Ta 48/99

    Berücksichtigung des unechten oder uneigentlichen Weiterbeschäftigungsantrag bei …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • ArbG Hagen, 13.12.2000 - 1 Ca 1335/00

    Ordentliche arbeitgeberseitige Kündigung; Soziale Rechtfertigung; …

    Das Gericht hat den Streitwert für die Kündigungsfeststellungsklage gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG mit drei Bruttomonatsgehältern und für die Weiterbeschäftigungsklage mit zwei Bruttomonatslöhnen bewertet (vgl. LAG Hamm vom 02.07.1998 - 4 Sa 2233/97 - nicht amtlich veröffentlich).
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