Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 09.12.2010 - 4 Sa 33/10 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- LAG Hamburg
(Leitsatz)
Streitwert/Gegenstandswert - Zeugnis
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Hamburg, 02.08.2012 - 7 Ta 11/12
Gegenstandswert - Nutzungsüberlassung eines Firmenwagens für dienstliche Zwecke …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung der Beschwerdekammer und der Kammern des Landesarbeitsgerichts Hamburg, dass der Antrag auf Erteilung eines Zwischen- bzw. Endzeugnisses, sofern keine Regelungen zum konkreten Inhalt des Zeugnisses begehrt werden bzw. darüber gestritten wird, pauschal mit einem Betrag von EUR 500, 00 zu bewerten ist (LAG Hamburg, Beschlüsse vom 9. Dezember 2010, 4 Sa 33/10; vom 30. Juni 2005, 8 Ta 5/05). - LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung
Rn. 22 Die Kammer hält bei Anträgen auf ein Zeugnis ohne Inhaltsbestimmung einen Pauschalbetrag für angemessen und setzt diesen - für Zwischen- und Schlusszeugnisse gleichermaßen - regelmäßig mit 500,- EUR an (ebenso bereits LAG Hamburg…, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 8 Ta 5/05 -, Rn. 16, juris, Beschluss vom 09. Dezember 2010 - 4 Sa 33/10 - n.v.). - ArbG Hamburg, 01.02.2024 - 4 Ca 422/23 Rn. 2 sondern - weil keine Regelung zum konkreten Zeugnisinhalt getroffen wurde - 500, 00 EUR (vgl. LAG Hamburg 09.11.2016 - 8 Ta 19/16 ; 09.12.2010 - 4 Sa 33/10;… 01.03.2022 - 7 Ta 1/22 - Rn. 23 mwN).
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