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Rechtsprechung
   LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6678
LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96 (https://dejure.org/1998,6678)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25.02.1998 - 4 Sa 860/96 (https://dejure.org/1998,6678)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 4 Sa 860/96 (https://dejure.org/1998,6678)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 Abs. 1
    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung VV / AN, Versicherungsvermittler, Status, Versicherungsaußendienst, eigenständiges Auftreten mit unternehmerischen Chancen und Risiken, Unternehmerchance, Unternehmerrisiko, unternehmerische Freiheit, fremdnützige Tätigkeit, Fremdnützigkeit, ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 19.11.1997 - 5 AZR 653/96

    Arbeitnehmerstatus - Transporteur mit eigenem Fahrzeug im Güternahverkehr

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
    Mit Schriftsatz vom 01.12.1997 analysiert die Klägerin das dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.11.1997 - 5 AZR 653/96 - zugrunde liegende Berufungsurteil des Landesarbeitsgericht Düsseldorf vom 04.09.1996.
  • ArbG Nürnberg, 31.07.1996 - 2 Ca 4546/95

    Feststellung des Arbeitnehmerstatus einer Person; Abgrenzung zwischen dem Status …

    Auszug aus LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 860/96
    Das Arbeitsgericht Nürnberg erließ am 31.07.1996 unter dem Aktenzeichen 2 Ca 4546/95 folgendes Endurteil:.
  • LAG Nürnberg, 26.01.1999 - 7 Sa 658/98

    Arbeitnehmer: Abgrenzung zum selbständigen Handelsvertreter

    Mit Urteil vom 25.02.1998 (4 Sa 860/96) hat das Landesarbeitsgericht Nürnberg die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und die Revision für die Beklagte zugelassen.
  • BAG, 16.06.1998 - 5 AZR 255/98

    Begründung eines Berufungsurteils; Entscheidung ohne Gründe

    Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.

    Es folgt auf elf Seiten die vollständige wörtliche Wiedergabe der Entscheidungsgründe des arbeitsgerichtlichen Urteils im Parallelrechtsstreit - 2 Ca 4546/95 - (4 Sa 860/96).

  • LAG Nürnberg, 25.02.1998 - 4 Sa 670/97

    Arbeitnehmerstatus: Abgrenzungskriterien - Versicherungsvertreter

    Die Beklagte habe im Parallelstreit (Anmerkung des Berufungsgerichts: Arbeitsgericht Nürnberg, 2 Ca 4546/95 = Landesarbeitsgericht Nürnberg 4 Sa 860/96) selbst vorgetragen, dass die Ausgabe neuer Informationen über Ablaufdaten etc. davon abhängig gemacht werde, dass die Vermittler der Beklagten die in ihrem Bestand befindlichen Anlistungsdaten bearbeitet zurückgegeben haben.

    Das Arbeitsgericht Nürnberg hat im Parallelrechtsstreit 2 Ca 4546/95 (4 Sa 860/96) in seinen Entscheidungsgründen folgendes ausgeführt:.

  • LAG Thüringen, 26.09.2000 - 7 Sa 599/99

    Arbeitnehmerstatus eines Versicherungsvertreters

    Das zunächst bestätigende Berufungsurteil des LAG N. vom 25.02.1998, 4 Sa 860/96, wurde vom BAG (Urteil vom 16.06.1998, 5 AZR 256/98) aus formalen Gründen aufgehoben.
  • VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 957/96

    Rundfunkgebührenermittler haben keinen Arbeitnehmerstatus sondern sind …

    Rn. 39 Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Bevollmächtigten des Klägers in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in den Prozess eingeführten Entscheidung des Arbeitsgerichts Nürnberg - 2 Ca 5646/95 -, die das Landesarbeitsgericht Nürnberg durch das Urteil in der Sache 4 Sa 860/96 durch Verweisung auf die Entscheidungsgründe des Ersturteils ebenso wie durch das Urteil vom 28. Februar 1998 - 4 Sa 670/97 - durch wörtliche Übernahme des erstinstanzlichen Urteils bestätigt hat.
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