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| OVG Hamburg, 20.08.2009 - 4 So 79/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VG Minden, 23.11.2009 - 8 K 7/08
Anrechnung einer vorgerichtlich wegen desselben Gegenstands entstandenen …
Rn. 7 * OVG Hamburg, Beschluss vom 20.8.2009 in 4 So 79/09 (Prozesskostenhilfe). - OVG Niedersachsen, 06.12.2010 - 4 OA 135/10
Erledigungsgebühr des Rechtsanwalts bei Vornahme einer Selbstanzeige der …
In einem derartigen Fall ist die Verfahrensgebühr bei der Kostenfestsetzung zu Lasten des Erstattungsberechtigten unter Berücksichtigung des maximalen Anrechnungssatzes von 0, 75 in Ansatz zu bringen (im Ergebnis ebenso der 13. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 25.4.2008 - 13 OA 63/08 -, ferner OVG Hamburg, Beschl. v. 20.8.2009 - 4 So 79/09 -). - VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 6 O 2745/11
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr
Die Geschäftsgebühr war im vorliegenden Fall auch mit einem Gebührensatz von 0, 75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen, da die Erinnerungsführerin nur unzureichende Angaben hinsichtlich der vereinbarten Vergütung getätigt hat (so auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 25.04.2008 - 13 OA 63/08 - in Juris Rdnr. 8; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20.08.2009- 4 So 79/09 in Juris Rdnr. 9). - VG Minden, 26.02.2010 - 7 K 3483/08
Anrechnung der vorgerichtlich wegen desselben Gegenstandes entstandenen …
Rn. 23 B. v. 20.8.2009, Az. 4 So 79/09(Prozesskostenhilfe), juris.
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