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| OLG Hamm, 19.11.1985 - 4 Ss 1328/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 12.04.2024 - 3 ORs 31/24
Urteilsfeststellungen zum Gefährdungsschaden bei § 315c StGB; Verfahrensrüge der …
Befassen sich die Urteilsgründe entgegen § 267 Abs. 3 Satz 4 StPO nicht mit der vom Verteidiger beantragten Möglichkeit der Verwarnung mit Strafvorbehalt, so liegt eine mit der Verfahrensrüge geltend zu machende Verletzung dieser Vorschrift auch dann vor, wenn das sachliche Recht die Prüfung des § 59 StGB keinesfalls nahelegt (Anschluss OLG Hamm, Beschluss vom 4. September 2008 - 3 Ss 370/08 und OLG Hamm, Beschluss vom 19. November 1985 - 4 Ss 1328/85).Dass "die Fallgestaltung die Prüfung des § 59 StGB nicht unbedingt nahe legt", entbindet das Tatgericht allerdings nicht von Ausführungen zu § 59 StGB, wenn in der Hauptverhandlung ein dahingehender Antrag gestellt worden ist (vgl. OLG Hamm Beschlüsse vom 4. September 2008 - 3 Ss 370/08 - und vom 9. November 1985 - 4 Ss 1328/85 - [jeweils juris]).
- OLG Hamm, 04.09.2008 - 3 Ss 370/08
Notwehr; Identitätsfeststellung; Gebotensein; Verwarnung mit Strafvorbehalt; …
Das gilt auch dann, wenn die Fallgestaltung die Prüfung des § 59 StGB nicht unbedingt nahe legt (OLG Hamm Beschl. v. 19.11.1985 - 4 Ss 1328/85 - juris). - OLG Hamm, 15.12.1988 - 4 Ss 1275/88
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Im übrigen beanstandet die Revision ebenfalls zu Recht, daß das Schöffengericht im Hinblick auf den von der Verteidigung in der Hauptverhandlung gestellten Antrag auf Anwendung von § 29 Abs. 5 BtMG in den Urteilsgründen nicht dargelegt hat, warum es von einer Bestrafung hicht abgesehen hat, was § 267 Abs. 3 Satz 3 StPO für diesen Fall ausdrücklich vorschreibt (vgl. für den vergleichbaren Fall des Antrags nach § 59 StGB der beschließende Senat in 4 Ss 1328/85).
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