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Rechtsprechung
   BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,2567
BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79 (https://dejure.org/1979,2567)
BayObLG, Entscheidung vom 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79 (https://dejure.org/1979,2567)
BayObLG, Entscheidung vom 22. November 1979 - RReg. 4 St 202/79 (https://dejure.org/1979,2567)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1861 (Ls.)
  • DB 1980, 588
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 31.03.1978 - RReg. 4 St 187/77
    Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79
    Schließlich hat das Landgericht seine Ansicht, der Angeklagte habe gewerbsmäßig gehandelt, nur ihm Rahmen der rechtlichen Würdigung mit einem Hinweis auf die Entscheidung des Senats vom 31.3.1978 (BayObLGSt 1978, 59 = …

    An der in der Entscheidung des Senats vom 24.6.1977 (BayObLGSt 1977, 109 = NJW 1977, 1891 f. [BayObLG 24.06.1977 - 4 RReg St 93/76]) vertretenen Auffassung, daß Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Art. 1 § 1 AÜG nur dann gegeben sei, wenn die in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte den tatsächlichen Gegenstand des Betriebs oder eines Betriebsteils bildet, wird nicht mehr festgehalten (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 13.10.1978 - 3 StR 262/78 - sowie Beschlüsse des Senats vom 31.3.1978 a.a.O. und vom 20.2.1979 GewArch 1979, 246).

  • BGH, 18.10.1978 - 3 StR 262/78

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79
    An der in der Entscheidung des Senats vom 24.6.1977 (BayObLGSt 1977, 109 = NJW 1977, 1891 f. [BayObLG 24.06.1977 - 4 RReg St 93/76]) vertretenen Auffassung, daß Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Art. 1 § 1 AÜG nur dann gegeben sei, wenn die in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte den tatsächlichen Gegenstand des Betriebs oder eines Betriebsteils bildet, wird nicht mehr festgehalten (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 13.10.1978 - 3 StR 262/78 - …sowie Beschlüsse des Senats vom 31.3.1978 a.a.O. und vom 20.2.1979 GewArch 1979, 246).
  • BayObLG, 24.06.1977 - RReg. 4 St 93/76
    Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79
    An der in der Entscheidung des Senats vom 24.6.1977 (BayObLGSt 1977, 109 = NJW 1977, 1891 f. [BayObLG 24.06.1977 - 4 RReg St 93/76]) vertretenen Auffassung, daß Gewerbsmäßigkeit im Sinn des Art. 1 § 1 AÜG nur dann gegeben sei, wenn die in Gewinnerzielungsabsicht vorgenommene Überlassung von Arbeitnehmern an Dritte den tatsächlichen Gegenstand des Betriebs oder eines Betriebsteils bildet, wird nicht mehr festgehalten (vgl. hierzu BGH Beschluß vom 13.10.1978 - 3 StR 262/78 - …sowie Beschlüsse des Senats vom 31.3.1978 a.a.O. und vom 20.2.1979 GewArch 1979, 246).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.1978 - 5 Ss OWi 52/78
    Auszug aus BayObLG, 22.11.1979 - RReg. 4 St 202/79
    Sie ist auch geeignet, Gesetzesumgehungen Vorschub zu leisten (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW 1979, 1313 [OLG Düsseldorf 11.12.1978 - 5 Ss OWi 52/78] ; Engelbrecht Betriebsberater 1973, 481, 483).
  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 471/83

    Verbotene Arbeitnehmerüberlassung

    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeitgeber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31, 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).
  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 482/83
    betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31" 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63;… Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).
  • BAG, 26.07.1984 - 2 AZR 473/83
    a) Gewerbsmäßig im Sinne dieser Vorschrift handelt der Arbeit geber, der die Arbeitnehmerüberlassung nicht nur gelegentlich betreibt, sondern auf gewisse Dauer anlegt und damit unmittelbare oder mittelbare wirtschaftliche Vorteile erzielen will (BAG 31" 135, 143 = AP Nr. 2 zu § 1 AÖG, zu II 2 a der Gründe; BAG 43, 102, 106; BayObLG Beschluß vom 22. November 1979 - 4 St 202/79 - EzAÜG Nr. 63;… Becker/Wulfgramm, AÖG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 27; m.w.N.).
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