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| BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Anstiftung zum Geheimnisverrat; Rechtmäßigkeit einer strafrechtlichen Veruteilung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort und Beihilfe zur Untreue
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Unbefugte Beschaffung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kempten, 03.06.1987 - Ns 22 Js 2850/86
- BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
Papierfundstellen
- MDR 1988, 993
- BB 1988, 1769
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.12.1964 - 2 StR 461/64
Unterhaltsquittung - § 263 StGB, Täuschung auch möglich bei Übereinstimmung mit …
Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn. - BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn. - RG, 30.05.1930 - II 391/30
1. Ist die eigenmächtige Wegnahme und Zueignung einer fremden Sache rechtswidrig, …
Auszug aus BayObLG, 09.05.1988 - RReg. 4 St 275/87
Ist hiernach der Anspruch auf Erlangung des Vermögenswerten Gegenstandes begründet, so ist die Vermögensverschiebung nicht rechtswidrig, insbesondere nicht deshalb, weil sich der Berechtigte unerlaubter oder auch strafbarer Mittel bedient hat (RGSt. 64, 210; BGHSt 3, 160; 20, 136; BGH GA 1966, 52 und 211; LK StGB 9. Aufl. § 242 RdNrn.
- OLG Stuttgart, 15.11.2018 - 2 U 30/18
Verbandspreise - Verletzung von Betriebsgeheimnissen: Erlass eines Teilurteils …
Ob eine Befugnis anzunehmen ist, wenn der Mitteilungsempfänger einen zivilrechtlichen Anspruch auf Überlassung des Geheimnisses hat (so Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 09. Mai 1988 - RReg 4 St 275/87, juris Rn. 7), ist fragwürdig und könnte deshalb von einem Gericht verneint werden (…Köhler, a.a.O., § 17 UWG Rn. 36); jedenfalls hat der Geschädigte im Allgemeinen keinen Anspruch gegen den Schädiger auf Überlassung der Informationen, die ihm zum Prozesssieg verhelfen. - OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 16 U 12/05
Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen
Rn. 83 (b) Die " unbefugte " Mitteilung oder Verwertung eines Geheimnisses i.S.d. § 17 UWG hat allerdings keinen anderen Bedeutungsinhalt als das Merkmal "rechtswidrig" in den Bereicherungsdelikten des allgemeinen Strafrechts (BayObLG - 9.5.1988 - RReg 4 St 275/87 = GRUR 1988, 634).
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