Rechtsprechung
| BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 207
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1989, 489
- StV 1990, 395
- BayObLGSt 1989, 102
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 14.05.1957 - 5 StR 145/57
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Auch der BGH hat so entschieden (BGH, NJW 1954, 360; JR 1957, 69; BGHSt 10, 278, 279 ..).Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ).
- BGH, 15.12.1986 - StbSt (R) 5/86
Rechtsfolgen des Fehlens eines Eröffnungsbeschlusses im berufsgerichtlichen …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249). - BGH, 09.06.1981 - 4 StR 263/81
Schriftlich abgesetzter Eröffnungsbeschluß - Fehlen - Verfahrenshindernis - …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Der Revisionsführer kann sich für seine Auffassung, daß zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses die Unterzeichnung durch die mitwirkenden Richter gehöre, auf zwei Entscheidungen des BGH berufen (Urteil vom 1.3. 1977, bei Holtz, MDR 1977, 639; Beschluß vom 9.6. 1981, NStZ 1981, 448 ; dahingestellt gelassen in BGHSt 34, 248, 249).
- BGH, 31.01.1986 - 2 StR 726/85
Bestehen eines Verfahrenshindernis durch unterlassene Eröffnung eines …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ). - BGH, 13.10.1982 - 3 StR 236/82
Verfahrenseinstellung wegen Nichtvorliegens eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Er hat im Anschluß an BGHSt 10, 278, 279, in diesen Fällen daher geprüft, ob der Eröffnungsbeschluß von sämtlichen Mitgliedern der Strafkammer gefaßt und nur unvollständig dokumentiert wurde, oder ob er im Umlaufverfahren ergehen sollte und daher bis zur vollständigen Unterzeichnung ein Entwurf blieb (BGH, StV 1983, 2 und 318; NStZ 1986, 276 ). - RG, 03.02.1910 - III 1038/09
1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung …
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
An dieser Rechtspr. hat das RG in der Folgezeit festgehalten (RG, Rspr. 1, 697; RGSt 43, 217, 218). - BayObLG, 22.01.1957 - RReg. 2 St 947/56
Eröffnungsbeschluss ohne Unterschrift
Auszug aus BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
Demgegenüber ist es ständ. Rechtspr. des BayObLG, daß ein Eröffnungsbeschluß (auch des Amtsgerichts) trotz fehlender Unterschrift wirksam sein kann, wenn sich aus den Umständen mit Sicherheit ergibt, daß er von dem zuständigen Richter stammt und der Richter das Verfahren tatsächlich eröffnen wollte, es sich also nicht nur um einen Entwurf handelte (BayObLGSt 1957, 4; BayObLGSt 1958, 239 = JR 1959, 68 mit Anmerkung Sarstedt ..).
- BGH, 17.10.2013 - 3 StR 167/13
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (beschränkte …
Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Unterzeichnung eines Beschlusses durch den oder die erlassenden Richter keine Wirksamkeitsvoraussetzung ist (RG, Urteil vom 3. Februar 1910 - III 1038/09, RGSt 43, 217, 218; BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - RReg 4 St 34/89, … - LG Aachen, 15.01.2021 - 60 Qs 52/20
Unterschriftenmangel; faktische Öffentlichkeit; Beleidigung
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel. - LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
Beleidigung von Polizeibeamten; Wahrnehmung berechtigter Interessen; …
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel.
- LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 43/20
Unfallort; Sichentfernen; Kollisionsort
Dass es sich bei dem angegriffenen Beschluss nicht um einen bloßen Entwurf handelt und dieser von dem zur Entscheidung berufenen Richter stammt, also eine ordnungsgemäße Beschlussfassung erfolgt ist (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.09.2011 - 3 StR 280/11, NStZ 2012, 225; BayObLG, Beschl. v. 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89, NStZ 1989, 489, 490), unterliegt nach Aktenlage keinem Zweifel. - OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99
Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren; …
Grundsätzlich umfaßt der sprachliche Begriff der Schriftlichkeit das Erfordernis einer Unterzeichnung durch den Verfasser nicht (vgl. BayObLGSt 1989, 102, 104 mwN).Hieraus folgt, daß der Begriff der Schriftlichkeit nicht eo ipso eine Unterzeichnung durch den Verfasser beinhaltet (so auch BayObLGSt 1989, 102, 104; OLG Hamm MDR 1993, 893, 894; JR 1982, 389, 390; a.A. OLG Frankfurt NJW 1991, 2849, 2850).
- BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89
Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen …
- BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00
Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses
Insofern besteht keine ausdrückliche gesetzliche Formvorschrift über den Erlaß des Eröffnungsbeschlusses (vgl. hierzu ausführlich BayObLGSt 1989, 102/103 f.). - OLG Brandenburg, 25.03.2026 - 1 ORs 4/26
Voraussetzung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses
Die Unterzeichnung ist keine unerlässliche Voraussetzung der Wirksamkeit eines schriftlichen Eröffnungsbeschlusses (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27. Juni 1989 - RReg 4 St 34/89, juris = BayObLG in …
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