Rechtsprechung
| BayObLG, 15.06.1972 - RReg. 4 St 52/72 |
Zitiervorschläge
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Papierfundstellen
- BayObLGSt 1972, 141
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 04.09.2013 - 1 StR 374/13
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Schmuggel hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer …
Auch aus dem von der Revision angeführten Umstand, dass das Institut der Einfuhrumsatzsteuer den Zweck verfolgt, den endgültigen Eingang der Umsatzsteuer sicherzustellen (vgl. dazu BayObLG, Urteil vom 15. Juni 1972 - RReg. 4 St 52/72, BayObLGSt 1972, 141), ergibt sich nicht, dass die Taten der Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer (bei der Einfuhr) und der nachfolgenden Hinterziehung von Umsatzsteuer (nach Weiterveräußerung der eingeführten Waren) in ihrem Unrechts- und Schuldgehalt nur gemeinsam zutreffend gewürdigt werden könnten. - BFH, 05.06.1985 - VII R 57/82
Ermessensfehler - Steuerhinterziehung - Einfuhrumsatzsteuer - Inanspruchnahme - …
"Andere Gründe" sind auch unterlassene Vorsteuerabzüge (vgl. das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1978 5 StR 692/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1978, 421, Umsatzsteuer-Rundschau - UStR - 1978, 151 f. mit Anmerkung von Weiß; vgl. auch Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 15. Juni 1972 4 St 52/72, UStR 1974, 32).
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