Rechtsprechung
| OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07 |
Volltextveröffentlichung
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Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage und Belastung durch einen Aufklärungsgehilfen
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.2001 - 2 StR 437/00
Fehlerhafte Beweiswürdigung, Tateinheit zwischen Tötungsdelikt und Mitsichführen …
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07
Aus den Urteilsgründen muss sich ergeben, dass die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern von einem zutreffenden Ausgangspunkt betrachtet und unter diesem Blickwinkel in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (BGH NStZ 2001, 491/492). - BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07
Aus dem Wortlaut des Schriftstücks können deshalb in diesem Fall keine Beweisschlüsse gezogen werden (BGHSt 11, 159/160; 11, 338/341). - BGH, 02.04.1958 - 2 StR 96/58
Erörterung des Protokolls - §§ 52, 252 StPO, nach Zeugnisverweigerung ist …
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07
Aus dem Wortlaut des Schriftstücks können deshalb in diesem Fall keine Beweisschlüsse gezogen werden (BGHSt 11, 159/160; 11, 338/341). - OLG München, 04.10.2006 - 4St RR 184/06
Anforderungen an die Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage
Auszug aus OLG München, 23.10.2007 - 4St RR 181/07
Ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrechtzuerhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine zusätzliche Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden wollte (OLG München Beschluss vom 4.10.2006 4St RR 184/06 m.w.N.).
- OLG München, 22.02.2008 - 4St RR 23/08
Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte Beweiswürdigung durch Verwertung des …
Für die revisionsrechtliche Überprüfung der tatrichterlichen Beweiswürdigung und für die Anforderungen an letztgenannte gilt, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23.10.2007, 4 St RR 181/07, ausgeführt hat, Folgendes:.Ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrechtzuhalten, könnte darin liegen, dass die Zeugin eine zusätzliche Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden will (vgl. OLG München Beschluss vom 23.10.2007 - 4St RR 181/07 m.w.N.).
- OLG München, 17.02.2010 - 5St RR (I) 5/10
Richtigkeit der Beweiswürdigung eines Gerichts bei wesentlichem Abstellen auf die …
Ein Motiv, mögliche frühere unwahre Angaben aufrecht zu erhalten, könnte darin liegen, dass der Zeuge eine zusätzliche Bestrafung wegen falscher Anschuldigung vermeiden will (OLG München, Beschluss vom 4.10.2006, 4 St RR 184/06 unter Hinweis auf BGH StV 2002, 470, 471 und OLG Köln StV 2004, 419; Beschluss vom 23.10.2007, 4 St RR 181/07).
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