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Rechtsprechung
   OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28233
OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06 (https://dejure.org/2006,28233)
OLG München, Entscheidung vom 08.11.2006 - 4St RR 202/06 (https://dejure.org/2006,28233)
OLG München, Entscheidung vom 08. November 2006 - 4St RR 202/06 (https://dejure.org/2006,28233)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StPO § 261
    Beweiswürdigung zum Betäubungsmittelkonsum bei [negativer] Haaranalyse und entgegenstehender Zeugenaussage

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Revision des Oetker-Entführers Dieter Zlof erfolglos - erpresserischen …

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Zwar muss sich die Revisionsbegründung nicht mit der Frage des Zusammenhangs befassen, sie muss aber Tatsachen vortragen, auf Grund derer die Möglichkeit des Beruhens geprüft werden kann (BGHSt 30, 131/135).
  • BGH, 07.10.1966 - 1 StR 305/66

    Weitergabe von Fotos im Tauschverkehr als "Verbreiten" - Verjährung einer …

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Ein Freibeweis darüber, dass ein Zeuge in der Hauptverhandlung anders ausgesagt habe als es im Urteil festgestellt ist, ist nicht zulässig (BGHSt 21, 149 ).
  • BGH, 30.10.1986 - 4 StR 499/86

    Rechtsfolgen der Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Bei einem Kollegialgericht reicht die Sachkunde eines Richters aus (BGHSt 34, 209/210;… Löwe-Rosenberg/Gollwitzer aaO § 244 Rn. 301).
  • BGH, 14.12.2005 - 2 StR 375/05

    Beweiswürdigung bei "Aussage gegen Aussage" (Zweifelssatz; Feststellung eines …

    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Eingriffe durch das Revisionsgericht sind vielmehr nur dann zulässig und geboten, wenn die Beweiswürdigung des Tatrichters fehlerhaft ist, und das Urteil darauf beruht (BGH NStZ-RR 2006, 82 f.).
  • BayObLG, 18.01.1994 - 2 ObOWi 575/93
    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Die hierzu getroffenen Urteilsfeststellungen sind vorzutragen, und nicht die Ausführungen, die der Zeuge nach der Vorstellung des Beschwerdeführers in der Hauptverhandlung gemacht hat (BayObLGSt 1994, 1/3).
  • OLG Düsseldorf, 15.10.1990 - 2 Ss 292/90
    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Es kann sich um Spezialwissen handeln, das er beruflich oder außerberuflich - auch durch Fachliteratur - erworben hat (OLG Düsseldorf StV 1991, 553/554), wie im vorliegenden Fall, in dem sich das Landgericht auf einen anerkannten Kommentar zum Betäubungsmittelgesetz mit Hinweis auf medizinische Fachliteratur zu Haarproben bezogen hat.
  • BayObLG, 19.06.1989 - RReg. 1 St 95/89
    Auszug aus OLG München, 08.11.2006 - 4St RR 202/06
    Denn Tatsachen, die sich weder aus den Urteilsgründen ergeben, noch aus rechtlichen Gründen Gegenstand eines Freibeweises sein dürfen, könne nicht Grundlage einer Aufklärungsrüge sein (vgl. BayObLG NStZ 1989, 586/587 zu Ausführungen eines Sachverständigen).
  • OLG München, 28.02.2007 - 4St RR 22/07

    Urteilsgründe und Beweiswürdigung bei lediglich "im Kernbereich" konstanten …

    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 8.11.2006 - 4St RR 202/06).
  • OLG München, 14.02.2007 - 4St RR 12/07

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit; Prüfungsumfang bei …

    Es ist insbesondere auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze aufweist oder die Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung überspannt (BayObLGSt 2003, 94/95; OLG München Beschluss vom 8.11.2006 - 4 St RR 202/06).
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