Rechtsprechung
| BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Begriff der Anstellungsbehörde i.S.d. § 359 Strafgesetzbuch (StGB) - Strafrechtliche Beamteneigenschaft des Rechnungsführers einer örtlichen Schulkasse und einer Kirchenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (3)
- RG, 26.01.1937 - 4 D 991/36
Ist in Sachsen der Kirchensekretär einer evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde …
Auszug aus BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50
Aber selbst wenn der Angeklagte von der nach Landeskirchenrecht zuständigen Kirchenbehörde zum Rechnungsführer der Kirchenkasse bestellt worden sein sollte, so ist er dadurch doch nur dann Beamter im strafrechtlichen Sinne geworden, wenn die Kirchenkasse staatlicher Aufsicht unterlag (RGSt 71, 149).Nicht ersichtlich ist aber und es bedarf nach Lage der Sache eines ausdrücklichen Ausspruches hierüber in den Urteilsgründen -, ob etwa seitdem nach niedersächsischem Landesrecht Änderungen eingetreten sind, die die Staatsaufsicht über die kirchliche Finanzgebarung beseitigt haben könnten (vgl. RGSt 68, 86; 71, 149; RG JW 1934 S. 2070).
- RG, 28.01.1926 - II 786/25
§ 351 StGB. Sind als "unrichtige Belege" auch solche Beweisstücke anzusehen, die …
Auszug aus BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50
Soweit der § 351 StGB dadurch verletzt sein soll, dass der Angeklagte eine an sich "echte" Rechnung des Bauern S. als vermeintlichen Ausgabebeleg (Quittung) zu der Belegsammlung der Schulkasse genommen hat, werden die Entscheidungen RGSt 60, 65 und 69, 187 zu berücksichtigen sein. - RG, 29.04.1935 - 3 D 106/35
Im Urteilssatz ist nur die Zuwiderhandlung gegen den § 330 a StGB. zu erwähnen, …
Auszug aus BGH, 09.03.1951 - 4 StR 102/50
Soweit der § 351 StGB dadurch verletzt sein soll, dass der Angeklagte eine an sich "echte" Rechnung des Bauern S. als vermeintlichen Ausgabebeleg (Quittung) zu der Belegsammlung der Schulkasse genommen hat, werden die Entscheidungen RGSt 60, 65 und 69, 187 zu berücksichtigen sein.
- BGH, 28.10.1955 - 2 StR 171/55
Kirchenrendant - § 246 StGB, Mitgewahrsam, Unterschlagung bei Einverständnis …
Auch der Bundesgerichtshof ist dieser Rechtsprechung bereits gefolgt (4 StR 102/50 vom 9. März 1951 = LM zu § 359 Nr. 1). - BGH, 13.05.1952 - 1 StR 670/51
Schwere passive und aktive Bestechung - Beamtenbestimmung im Sinne des …
Personen, die - wie M. und P. - nicht im staatsrechtlichen Sinn Beamte sind, erfüllen diese Voraussetzungen dann, wenn sie durch einen öffentlich-rechtlichen Akt der zuständigen Behörde zu Dienstverrichtungen berufen worden sind, die aus der deutschen Staatsgewalt abgeleitet sind und deutschen staatlichen Zwecken dienen (RGSt 67, 299; 75, 396; BGH vom 9. März 1951 - 4 StR 102/50 - und vom 23. Oktober 1951 - 1 StR 399/51 -). - BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
Rechtsmittel
Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191).
- BGH, 14.02.1952 - 3 StR 517/51
Aussageerpressung und Körperverletzung im Amt - Soldat als Beamter - …
Auf die Art des öffentlich-rechtlichen Aktes, der zu dieser Berufung geführt hat, kommt es nicht an (vgl BGH 4 StR 102/50; OLG für Hessen, Kasseler Strafsenat HESt 2, 175). - BGH, 28.06.1951 - 3 StR 311/51
Rechtsmittel
Eine dahingehende Prüfung und einwandfreie Feststellung ist angesichts der schweren Straffolgen für Verbrechen und Vergehen im Amte unumgänglich notwendig, vor allem da sie sich eben auch gegen Personen richten, die nicht Beamte im staatsrechtlichen Sinne sind (vgl BGH 4 StR 102/50 - 9. März 1951). - BGH, 12.04.1951 - 3 StR 176/51
Voraussetzungen des strafschärfenden Tatbestandsmerkmals des Beamten in amtlicher …
Es muss im Einzelfall eine besonders sorgfältige Prüfung der tatsächlichen- und verwaltungsrechtlichen Verhältnisse verlangt werden, in denen der Rechtsbegriff eines nichtstaatsrechtlichen Beamten verwirklicht sein soll (BGH 4 StR 102/50). - BGH, 02.10.1952 - 5 StR 356/52
Rechtsmittel
Da die strafrechtlichen Folgen der Annahme eines solchen Beamtenverhältnisses für den Betroffenen schwerwiegend sind, ist im Einzelfall eine sorgfältige Prüfung der tatsächlichen und verwaltungsrechtlichen Verhältnisse zu verlangen, in denen der Rechtsbegriff eines nicht staatsrechtlichen Beamten verwirklicht sein soll (vgl BGH, Urteil vom 9.3.51 - 4 StR 102/50 -). - BGH, 26.06.1952 - 4 StR 859/51
Rechtsmittel
Die Beamteneigenschaft kann auch dadurch begründet werden, dass einer Person Dienstgeschäfte, die aus der Staatsgewalt hergeleitet werden und staatlichen Zwecken dienen, von der für die Anstellung zuständigen Behörde durch schlüssige Handlung übertragen werden, oder dass diese Behörde die Verrichtung solcher Dienstleistungen duldet (BGH Urt. v. 9.3.1951 - 4 StR 102/50).
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