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| BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- RG, 12.02.1918 - V 804/17
1. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mitbeschuldigter usw. in der …
Auszug aus BGH, 17.04.1952 - 4 StR 1032/51
Insbesondere ist daher auch eine Abtrennung zu dem Zwecke, verfahrensrechtlich die Möglichkeit für eine zeugenschaftliche Einvernahme Mitangeklagter zu schaffen, nicht unzulässig (…RG GA 36, 168; RGSt 52, 138).
- BGH, 21.05.1953 - 4 StR 787/52
Wegschaffung eines Betrunkenen - § 249 StGB, Sachherrschaft, 'mit Gewalt', …
Die von der Revision behauptete allgemeine Beweisregel, daß zur Überführung eines Angeklagten in keinem Falle die bloße Einlassung eines Mitangeklagten ausreichen könne, setzt sich in Widerspruch zu dem Verfahrensgrundsatze freier Beweiswürdigung (§ 261 StPO - vgl. BGH 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952). - BGH, 28.07.1967 - 4 StR 243/67 Diese Auffassung ist vom Bundesgerichtshof immer vertreten worden (BGH 4 StR 1032/51 vom 17. April 1952; 3 StR 249/52 vom 7. Mai 1953; 4 StR 787/52 vom 21. Mai 1953); sie wird auch im Schrifttum gebilligt (…Löwe/Rosenberg StPO 21. Aufl. § 261 Anm. 3) oder jedenfalls nicht in Zweifel gezogen.
- BGH, 21.06.1955 - 5 StR 553/54
Rechtsmittel
Der 1., 2., 3 und 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofes haben zwar in den nachfolgend aufgeführten Entscheidungen grundsätzlich eine gegenteilige Auffassung vertreten (1 StR 581/51vom 13.11.1951, 1 StR 689/51 vom 21.12.1951, 1 StR 442/52 vom 28.10.1952 = BGHSt 3, 277, 1 StR 741/52 vom 21.4.1953 und 1 StR 529/53 vom 22.12.1953; 2 StR 325/52 vom 12.12.1952 = NJW 1953, 389; 3StR 437/53 vom 8.10.1953; 4 StR 1032/51 vom 17.4.1952 und 4 StR 398/54 vom 14.10.1954).
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