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Rechtsprechung
   BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10761
BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05 (https://dejure.org/2005,10761)
BGH, Entscheidung vom 15.09.2005 - 4 StR 107/05 (https://dejure.org/2005,10761)
BGH, Entscheidung vom 15. September 2005 - 4 StR 107/05 (https://dejure.org/2005,10761)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 261 StPO
    Betrug; widersprüchliche Beweiswürdigung (Erörterungsmangel; Erschöpfung der Beweismittel)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.11.1998 - 2 StR 636/97

    Freispruch von Monika Böttcher (geschiedene Weimar) vom Vorwurf des Mordes …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Rn. 9 4. Die Staatsanwaltschaft rügt zu Recht, dass die Beweiswürdigung des Landgerichts lückenhaft und widersprüchlich und damit rechtsfehlerhaft ist (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 16).
  • BGH, 03.07.1991 - 2 StR 45/91

    Gesetzesverstoß durch Nichtberücksichtigung einer wörtlich protokollierten …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.;… BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 11.03.1993 - 4 StR 31/93

    Rechtmäßigkeit einer Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung wegen eines …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 20/03

    Beweiswürdigung (Vollständigkeit; Ausschöpfung des Inbegriffs der …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 22.11.1988 - 1 StR 559/88

    Bestellung von Waren, obwohl der Besteller weiss, dass er nicht genügend …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 18.08.1987 - 1 StR 366/87

    Verurteilung wegen versuchten Diebstahls - Ablehnung eines Beweisantrags auf …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 07.06.1991 - 2 StR 14/91

    Grenzen der tatrichterlichen Freiheit in der Überzeugungsbildung bei der …

    Auszug aus BGH, 15.09.2005 - 4 StR 107/05
    Da in den Urteilsgründen weder eine Wertung des Schreibens vom 16. Juli 2003 noch eine solche der Aussage des Rechtsanwalts S. vorgenommen wurde, ist die Beweiswürdigung unvollständig und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGHSt 38, 14, 16 f.; BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 7, 15, 22, 25, 30, 41).
  • BGH, 27.09.2007 - 4 StR 1/07

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Unfallprovokation und ähnlicher, …

    Das Landgericht hätte sich deshalb in den Urteilsgründen mit diesem Widerspruch auseinandersetzen müssen (vgl. BGH StV 1993, 115; BGH, Urteil vom 15. September 2005 - 4 StR 107/05).
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