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Rechtsprechung
   BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38131
BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21 (https://dejure.org/2021,38131)
BGH, Entscheidung vom 31.08.2021 - 4 StR 108/21 (https://dejure.org/2021,38131)
BGH, Entscheidung vom 31. August 2021 - 4 StR 108/21 (https://dejure.org/2021,38131)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO
    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Revisionsvortrag; kein Entfallen der Hinweispflicht wegen konkludenter Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Rechtlicher Hinweis auf eine Veränderung der Sachlage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 265 Abs 2 Nr 3 StPO vom 17.08.2017, § 344 Abs 2 S 2 StPO, § 176 Abs 1 aF StGB, § 176a Abs 2 Nr 1 aF StGB
    Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes: Rechtlicher Hinweis auf eine Veränderung der Sachlage

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 204
  • NStZ-RR 2021, 346
  • StV 2022, 3 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.2018 - 1 StR 186/18

    Hinweispflicht des Gerichts auf mögliche Einziehungsentscheidung (förmliche …

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bei einer Rüge der Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (BGBl. I. S. 3202) - wie schon nach alter Rechtslage - auch dazu vorgetragen werden muss, ob der Revident über die Änderung der Sachlage bereits durch den Gang der Hauptverhandlung zuverlässig unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239 mwN), oder ob - wozu der Senat neigt - ein derartiger Revisionsvortrag nach der Gesetzesänderung nicht mehr gefordert werden kann, weil eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus die Hinweispflicht nicht (mehr) entfallen lässt (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2018 ? 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236 Rn. 15 (nicht tragend); Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 19 mwN).

    Denn der Senat vermag auszuschließen, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, wenn ihm diese Veränderung der tatsächlichen Umstände bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 20;… Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5), sodass das Urteil auf dem unterbliebenen Hinweis nicht beruht.

  • BGH, 08.05.2018 - 5 StR 65/18

    Statt Einziehung: Datenträger können auch gelöscht werden

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bei einer Rüge der Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (BGBl. I. S. 3202) - wie schon nach alter Rechtslage - auch dazu vorgetragen werden muss, ob der Revident über die Änderung der Sachlage bereits durch den Gang der Hauptverhandlung zuverlässig unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239 mwN), oder ob - wozu der Senat neigt - ein derartiger Revisionsvortrag nach der Gesetzesänderung nicht mehr gefordert werden kann, weil eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus die Hinweispflicht nicht (mehr) entfallen lässt (vgl. dazu BGH…, Beschluss vom 14. Juni 2018 ? 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236 Rn. 15 (nicht tragend);… Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 14.06.2018 - 3 StR 206/18

    Hinweispflicht bei Veränderung der Tatsachengrundlage zur Ausfüllung eines …

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob bei einer Rüge der Verletzung von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (BGBl. I. S. 3202) - wie schon nach alter Rechtslage - auch dazu vorgetragen werden muss, ob der Revident über die Änderung der Sachlage bereits durch den Gang der Hauptverhandlung zuverlässig unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18, NStZ 2019, 239 mwN), oder ob - wozu der Senat neigt - ein derartiger Revisionsvortrag nach der Gesetzesänderung nicht mehr gefordert werden kann, weil eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus die Hinweispflicht nicht (mehr) entfallen lässt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 14. Juni 2018 ? 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236 Rn. 15 (nicht tragend);… Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 16.02.1989 - 1 StR 24/89

    Erforderlichkeit eines Hinweises auf eine Veränderung des rechtlichen …

    Auszug aus BGH, 31.08.2021 - 4 StR 108/21
    Denn der Senat vermag auszuschließen, dass sich der Angeklagte anders als geschehen hätte verteidigen können, wenn ihm diese Veränderung der tatsächlichen Umstände bekannt gemacht worden wäre (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 ? 1 StR 186/18, NStZ 2019, 747 Rn. 20; Beschluss vom 16. Februar 1989 - 1 StR 24/89, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 5), sodass das Urteil auf dem unterbliebenen Hinweis nicht beruht.
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    BGHR; Beweisanträge (Frist zur Anbringung: kein Begründungserfordernis; Abschluss …

    Dieses Normverständnis wird insbesondere durch den Gesetzeswortlaut und die Entstehungsgeschichte nahegelegt (aA BGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18, NStZ 2019, 236; vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18, NJW 2019, 2486; vom 31. August 2021 - 4 StR 108/21, NStZ-RR 2021, 346;… KK-StPO/Bartel, aaO, § 265 Rn. 26;… LR/Stuckenberg, aaO, § 265 Rn. 50 mwN; Pauly, StraFo 2023, 418, 420;… differenzierend hingegen BeckOK-StPO/Eschelbach, 50. Ed., § 265 Rn. 38).
  • BGH, 15.09.2022 - 4 StR 307/22

    Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes oder der Sachlage (Hinweispflicht: …

    Dies gilt unabhängig davon, ob die sich wie im vorliegenden Fall aus der Veränderung der Sachlage ergebende Hinweispflicht nach dem Inkrafttreten von § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO weiterhin durch eine konkludente Information aus dem Gang der Hauptverhandlung heraus entfallen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 5 StR 65/18) oder nur noch durch einen protokollierten Hinweis erfüllt werden kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. April 2019 - 1 StR 471/18 Rn. 13 mwN; Beschluss vom 14. Juni 2018 - 3 StR 206/18; offen BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2021 - 4 StR 272/21; Beschluss vom 31. August 2021 - 4 StR 108/21;… Beschluss vom 24. September 2019 - 2 StR 315/19 Rn. 2).
  • BGH, 21.12.2021 - 4 StR 272/21

    Verwerfung der Revision als ungegründet mit Anm. des Senats zur Tatmotivation

    Der Senat neigt allerdings der Auffassung zu, dass die Rüge den Begründungsanforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO genügt, weil bei der Beanstandung eines Verstoßes gegen § 265 Abs. 2 Nr. 3 StPO in der seit dem 24. August 2017 geltenden Fassung (BGBl. I S. 3202) nicht vorgetragen werden muss, ob der Revident über die Änderung der Sachlage bereits durch den Gang der Hauptverhandlung zuverlässig unterrichtet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 31. August 2021 ? 4 StR 108/21, NStZ-RR 2021, 346).
  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RVs 4/22

    Hinweispflicht des Gerichts bei veränderter Sachlage; Hinweispflicht des Gerichts …

    Bei einer solchen Veränderung der Sachlage bedarf es eines Revisionsvorbringens hinsichtlich einer etwaigen anderweitigen Unterrichtung des Angeklagten durch den Gang der Hauptverhandlung nicht (BGH - 3. Strafsenat - NStZ 2019, 236, 237 m. zust. Anm. Gubitz; BGH - 1. Strafsenat - NStZ 2019, 747;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 265 Rdn. 24; offengelassen: BGH - 4. Strafsenat - NStZ-RR 2021, 346).
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