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| BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 249/51
Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54
Unter solchen Umständen musste der Angeklagte damit rechnen, dass ein entgegenkommendes Fahrzeug jederzeit, aufblenden und ihn blenden werde; auf diese Möglichkeit hatte er sich rechtzeitig, insbesondere durch Einhaltung einer entsprechend verminderten Geschwindigkeit, einzustellen (BGHSt 1, 310 ff. [BGH 21.09.1951 - 2 StR 249/51]) Einen Überblick über eine grössere Strecke der Strasse hatte er sich durch Aufblenden seiner Scheinwerfer nicht zu verschaffen vermocht: er war vor dem Unfall längere Zeit hindurch mit abgeblendeten Scheinwerfern gefahren und übersah daher nur die Entfernungen, die von deren Reichweite erfasst wurden. - BGH, 02.02.1954 - 5 StR 686/53
Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54
Das Landgericht hat offensichtlich aus Versehen nicht geprüft, ob die erkannte Strafe gemäss § 23 StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann, Insoweit bedarf es der Nachholung der Entscheidung (BGH NJW 1954, 522 Nr. 21). - BGH, 07.01.1954 - 4 StR 655/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54
Im Schuldspruch muss lediglich die Verurteilung wegen Übertretung der Strassenverkehrsordnung entfallen, da § 49 StVO in der Fassung der VO vom 24. August 1953 nur noch die Bedeutung einer Hilfsvorschrift hat (BGH DAR 1954, 69). - RG, 26.06.1939 - 3 D 276/39
Durch das Gebot des Linksüberholens ist das Rechtsüberholen nicht ausnahmslos …
Auszug aus BGH, 22.04.1954 - 4 StR 11/54
Ist der eingetretene Erfolg auch auf das schuldhafte Tun eines anderen (hier des F.) zurückzuführen, so ist zu prüfen, ob dessen Verhalten so sehr ausserhalb jeder Erfahrung lag, dass es der Angeklagte nicht in Rechnung zu stellen brauchte (RGSt. 73, 239, 241).
- BGH, 10.12.1957 - VI ZR 273/56 Würde hier die Fahrweise des Kraftfahrers durch den Vertrauensgrundsatz oder das Überraschungsmoment entschuldigt, so wäre den Anforderungen der Verkehrssicherheit nicht ausreichend Rechnung getragen (Urteil des 4. Strafsenats vom 22. April 1954 - 4 StR 11/54 - = VRS 6, 433; Urteil des 3. Strafsenats vom 29. April 1954 - 3 StR 9/54 - = VRS 6, 436).
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