Rechtsprechung
| BGH, 22.05.1958 - 4 StR 110/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.05.1951 - 1 StR 173/51
Anforderungen an die Begründung eines Beschlusses bezüglich des Absehens von der …
Auszug aus BGH, 22.05.1958 - 4 StR 110/58
Er ist ferner nicht deshalb, weil er einen Verletzten unvereidigt gelassen hat, gehindert, seinen Angaben trotzdem Glauben zu schenken (BGHSt 1, 175). - BGH, 11.02.1958 - 1 StR 6/58
Richter als Zeuge - Beweisanträge - Mitwirkung an Entscheidungen
Auszug aus BGH, 22.05.1958 - 4 StR 110/58
Dies gilt sogar dann, wenn er im Zeitpunkt seiner richterlichen Tätigkeit bereits als Zeuge benannt war (1 StR 6/58 vom 11. Februar 1958, zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
- BGH, 21.06.1967 - 4 StR 159/67
Gewährung des Schlussgehörs als Verfahrensvoraussetzung - Unterbleiben einer …
Eine teilweise Vereidigung ist jedoch unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand der Aussage bildet (BGH NJW 1954, 1655; Urt. v. 22. Mai 1958 - 4 StR 110/58; vom 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 und vom 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66; vgl. auch BGHSt 6, 382). - BGH, 02.10.1958 - 4 StR 294/58
Rechtsmittel
Auch die Ausgestaltung des Verbots ist rechtlich unbedenklich (vgl. neuerdings BGH 1 StR 268/58 vom 8. Juli 1958 = NJW 1953, 1404 Nr. 17, Leitsatz; ähnlich auch schon 4 StR 110/58 vom 22. Mai 1958). - BGH, 26.05.1967 - 4 StR 129/67
Verurteilung wegen Raubes - Bildung einer neuen Gesamtstrafe - Fehlerhafte …
Eine teilweise Vereidigung ist dagegen unzulässig, wenn ein nicht oder nur schwer trennbares Gesamtgeschehen den Gegenstand der Aussage bildet (RG HRR 37, 359; BGH NJW 1954, 1655; BGH, Urt. v. 22. Mai 1958 - 4 StR 110/58 -, v. 26. Juni 1959 - 4 StR 66/59 -, v. 20. Dezember 1966 - 1 StR 477/66 - vgl. auch BGHSt 6, 382).
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