Rechtsprechung
| BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwirklichung der gefährlichen Körperverletzung mittels einer lebensgefährdenden Behandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 04.11.2019 - 1204 Js 73338/16
- BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 11.07.2012 - 2 StR 60/12
Gefährliche Körperverletzung (gefährliches Werkzeug; Tatvorsatz); …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Jedoch hat das Landgericht auch auf die durch den Angeklagten im Anschluss selbst ausgeführten Tritte gegen den ungeschützten Kopf des bewusstlos am Boden liegenden Nebenklägers abgestellt, die für sich genommen die Voraussetzungen einer das Leben gefährdende Behandlung erfüllen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 StR 60/12). - BGH, 03.07.2018 - 4 StR 621/17
Ablehnung von Beweisanträgen (Ablehnung eines Beweisantrags auf Einholung eines …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19). - BGH, 10.04.2019 - 4 StR 102/19
Gefährliche Körperverletzung: Sukzessive Mittäterschaft
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19). - BGH, 12.02.1997 - 2 StR 28/97
Annahme eines zu großen Schuldumfangs durch den Tatrichter - Strafrechtliche …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19). - BGH, 31.01.1997 - 2 StR 620/96
nachträgliches Eingreifen - § 224 StGB, sukzessiven Mittäterschaft, Umfang der …
Auszug aus BGH, 09.09.2020 - 4 StR 117/20
Zwar ist nach den hierzu getroffenen Feststellungen zugunsten des Angeklagten davon auszugehen, dass der zu schweren Hirnverletzungen des Nebenklägers führende Schlag vor dem Hinzutreten des Angeklagten durch einen weiteren Täter in einem anderen Raum erfolgt ist, so dass dem Angeklagten diese bereits abgeschlossene Tatmodalität nicht nach den Grundsätzen der sukzessiven Mittäterschaft zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Januar 1997 - 2 StR 620/96; vom 12. Februar 1997 - 2 StR 28/97; vom 3. Juli 2018 - 4 StR 621/17; vom 10. April 2019 - 4 StR 102/19).
- BGH, 03.12.2020 - 4 StR 175/20
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Schwachsinn: …
Schließlich ist im Einzelnen darzulegen, in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der einzelnen Taten auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation und damit auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 23. Juni 2020 - 2 StR 43/20 Rn. 11; Beschluss vom 7. Mai 2020 - 4 StR 117/20 Rn. 7; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 417/12, NStZ-RR 2013, 145, 146 mwN;… Schöch in Kröber et al., Handbuch der Forensischen Psychiatrie, Bd. 1, S. 135).
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