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| BGH, 06.04.1972 - 4 StR 118/72 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.01.1965 - 2 StR 535/64
Aufhebung des Gesamtstrafausspruchs wegen unlösbaren Widerspruchs zwischen …
Auszug aus BGH, 06.04.1972 - 4 StR 118/72
Daß nach der Sitzungsniederschrift eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verkündet worden ist, beweist noch nicht, daß die Angabe in den Urteilsgründen auf einem bloßen Schreibversehen beruht (vgl. u.a. RGSt 46, 326; BGH, Urteil vom 7. Januar 1969 - 2 StR 535/64). - RG, 22.11.1912 - II 820/12
Widerspruch zwischen Urteilsformel und Gründen in Ansehung des Strafmaßes.
Auszug aus BGH, 06.04.1972 - 4 StR 118/72
Daß nach der Sitzungsniederschrift eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verkündet worden ist, beweist noch nicht, daß die Angabe in den Urteilsgründen auf einem bloßen Schreibversehen beruht (vgl. u.a. RGSt 46, 326; BGH, Urteil vom 7. Januar 1969 - 2 StR 535/64).
- BGH, 24.06.1981 - 2 StR 188/81 Dagegen ist der Strafausspruch aufzuheben, weil das Urteil im Tenor eine um sechs Monate höhere Freiheitsstrafe nennt als in den Gründen und nicht erkennen läßt, worauf der Widerspruch beruht (BGH, Urteile vom 11. Januar 1957 - 1 StR 370/56 - und vom 19. März 1957 - 5 StR 71/57 - Beschlüsse vom 6. April 1972 - 4 StR 118/72 - und vom 26. Mai 1976 - 2 StR 693/75 -).
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