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Rechtsprechung
   BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,13417
BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24 (https://dejure.org/2024,13417)
BGH, Entscheidung vom 22.05.2024 - 4 StR 119/24 (https://dejure.org/2024,13417)
BGH, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - 4 StR 119/24 (https://dejure.org/2024,13417)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22

    Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
    Aus den Urteilsgründen ergibt sich (auch) insoweit ein rechtserheblicher Vermögenszufluss beim Angeklagten, der über einen nur ganz kurzzeitigen Besitz zum Zwecke der Weitergabe ohne faktische Verfügungsmacht hinausgeht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 7).
  • BGH, 01.08.2023 - 4 StR 204/23

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Gesamtschuldnerische Haftung in Höhe …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
    Das Landgericht hat nicht bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften und dieser Umstand der Kennzeichnung im Tenor bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 4 StR 204/23 mwN).
  • BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20

    Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
    Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 384/21 Rn. 3; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 Rn. 1).
  • BGH, 09.11.2021 - 2 StR 384/21

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Schuldspruch; Einziehung …

    Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
    Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 384/21 Rn. 3;… Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 Rn. 1).
  • BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25

    Einziehung (Abgrenzung von Taterträgen und Tatmitteln: Geld zum Ankauf von …

    Diese gesamtschuldnerische Haftung ist - wie geboten (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2023 - 3 StR 414/22, Rn. 3, und vom 22. Mai 2024 - 4 StR 119/24, Rn. 3 jew. mwN) und ohne dass es einer namentlichen Bezeichnung des mithaftenden Gesamtschuldners bedürfte - im Tenor zum Ausdruck zu bringen.
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