Rechtsprechung
| BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,13417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.11.2023 - 9 KLs 13/23
- BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.01.2023 - 3 StR 343/22
Einziehung von Taterträgen (Abgrenzung zwischen faktischer Verfügungsgewalt und …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Aus den Urteilsgründen ergibt sich (auch) insoweit ein rechtserheblicher Vermögenszufluss beim Angeklagten, der über einen nur ganz kurzzeitigen Besitz zum Zwecke der Weitergabe ohne faktische Verfügungsmacht hinausgeht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 10. Januar 2023 - 3 StR 343/22 Rn. 7). - BGH, 01.08.2023 - 4 StR 204/23
Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Gesamtschuldnerische Haftung in Höhe …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Das Landgericht hat nicht bedacht, dass mehrere Tatbeteiligte, die aus einer rechtswidrigen Tat etwas erlangt haben, als Gesamtschuldner haften und dieser Umstand der Kennzeichnung im Tenor bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2023 - 4 StR 204/23 mwN). - BGH, 14.07.2020 - 6 StR 161/20
Ergänzung des Einziehungsausspruchs um die gesamtschuldnerische Haftung
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 384/21 Rn. 3; Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 Rn. 1). - BGH, 09.11.2021 - 2 StR 384/21
Verwerfung der Revision als unbegründet; Schuldspruch; Einziehung …
Auszug aus BGH, 22.05.2024 - 4 StR 119/24
Dies gilt auch dann, wenn der Mittäter unbekannt geblieben ist, soweit er neben dem Angeklagten die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Taterlangte gehabt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. November 2021 - 2 StR 384/21 Rn. 3;… Beschluss vom 14. Juli 2020 - 6 StR 161/20 Rn. 1).
- BGH, 07.05.2025 - 2 StR 112/25
Einziehung (Abgrenzung von Taterträgen und Tatmitteln: Geld zum Ankauf von …
Diese gesamtschuldnerische Haftung ist - wie geboten (…vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 1. Juni 2023 - 3 StR 414/22, Rn. 3, und vom 22. Mai 2024 - 4 StR 119/24, Rn. 3 jew. mwN) und ohne dass es einer namentlichen Bezeichnung des mithaftenden Gesamtschuldners bedürfte - im Tenor zum Ausdruck zu bringen.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.