Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,2036
BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,2036)
BGH, Entscheidung vom 09.04.1991 - 4 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,2036)
BGH, Entscheidung vom 09. April 1991 - 4 StR 132/91 (https://dejure.org/1991,2036)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,2036) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung von Beweisanträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1991, 408
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 628/87

    Abgenötigte Inpfandnahme - § 253 StGB, stoffgleiche Bereicherungsabsicht, § 240 …

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    Hinsichtlich des Angeklagten S. wird genauer zu prüfen sein, ob er nicht auch noch bei der Inpfandnahme der Uhr in laienhafter Sicht an das Bestehen einer auch diese Maßnahme rechtfertigenden Forderung glaubte (vgl. zur rechtlichen Bewertung auch BGH NStZ 1988, 216;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 5).
  • BGH, 19.07.1989 - 2 StR 182/89

    Aussage gegen Aussage - Glaubwürdigkeit einer Aussage - Zeugenaussage - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    gegenüber, und das Landgericht mußte - mangels anderer Anhaltspunkte - besonders sorgfältig prüfen, wem von beiden Glauben zu schenken sei (vgl. BGH StV 1990, 99).
  • BGH, 20.02.1990 - 3 StR 500/89

    Gewaltanwendung - Zueignungswille - Geringwertige Beute - Raubversuch - …

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    Hinsichtlich des Angeklagten S. wird genauer zu prüfen sein, ob er nicht auch noch bei der Inpfandnahme der Uhr in laienhafter Sicht an das Bestehen einer auch diese Maßnahme rechtfertigenden Forderung glaubte (vgl. zur rechtlichen Bewertung auch BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 5).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    Das ist erforderlich, damit der Angeklagte und sein Verteidiger sich sachgemäß auf die dadurch geschaffene Verfahrenslage einrichten können und das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob der Tatrichter bei der Ablehnung des Beweisantrages von richtigen Voraussetzungen ausgegangen ist (BGH NStZ 1981, 401 m.w.N.;… BGHR § 244 Abs. 3 Satz 1 Bedeutungslosigkeit 1, 9 und 11).
  • BGH, 21.11.1986 - 2 StR 364/86

    Absicht rechtswidriger Zueignung bei Annahme der Berechtigung zur Zueignung des …

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    Hinsichtlich des Angeklagten S. wird genauer zu prüfen sein, ob er nicht auch noch bei der Inpfandnahme der Uhr in laienhafter Sicht an das Bestehen einer auch diese Maßnahme rechtfertigenden Forderung glaubte (vgl. zur rechtlichen Bewertung auch BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 5).
  • BGH, 09.12.1986 - 1 StR 675/86

    Bestehen eines den Vorsatz der rechtswidrigen Zueignung ausschließender …

    Auszug aus BGH, 09.04.1991 - 4 StR 132/91
    Hinsichtlich des Angeklagten S. wird genauer zu prüfen sein, ob er nicht auch noch bei der Inpfandnahme der Uhr in laienhafter Sicht an das Bestehen einer auch diese Maßnahme rechtfertigenden Forderung glaubte (vgl. zur rechtlichen Bewertung auch BGH NStZ 1988, 216; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Zueignungsabsicht 2, 3 und 5).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Eine nähere Begründung ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Bedeutungslosigkeit auf der Hand liegt (vgl. BGH StV 1981, 41 NStZ 1981, 401; 1982, 170; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Beschluss, mit dem ein Beweisantrag wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache abgelehnt wird, die Erwägungen anführen, aus denen der Tatrichter ihr keine Bedeutung für den Schuld- oder Rechtsfolgenausspruch beimisst (vgl. BGHSt 2, 284, 286; BGH NStZ 1981, 401; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.N.).
  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 33/00

    Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und …

    Da die Bedeutungslosigkeit der unter Beweis gestellten Tatsache aber nicht offenkundig ist, hätte sie in einem Ablehnungsbeschluß (§ 244 Abs. 6 StPO) konkret begründen müssen, warum sie selbst im Fall des Gelingens des Beweises die erhoffte Schlußfolgerung nicht ziehen würde (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 15 m.w.Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht