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Rechtsprechung
   BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,3554
BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57 (https://dejure.org/1957,3554)
BGH, Entscheidung vom 09.05.1957 - 4 StR 136/57 (https://dejure.org/1957,3554)
BGH, Entscheidung vom 09. Mai 1957 - 4 StR 136/57 (https://dejure.org/1957,3554)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
    Es bedeutet aber einen vom Revisionsgericht nachprüfbaren Verstoß gegen Sinn und Zweck der dem Schutz des Angeklagten dienenden Vorschrift, wenn der Vorsitzende diese Frage nicht geprüft hat (vgl. BGH NJW 53, 116 Nr. 25, BGHSt 6, 199).
  • BGH, 28.10.1952 - 2 StR 435/52
    Auszug aus BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
    Es bedeutet aber einen vom Revisionsgericht nachprüfbaren Verstoß gegen Sinn und Zweck der dem Schutz des Angeklagten dienenden Vorschrift, wenn der Vorsitzende diese Frage nicht geprüft hat (vgl. BGH NJW 53, 116 Nr. 25, BGHSt 6, 199).
  • RG, 06.05.1921 - 241/21

    1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende …

    Auszug aus BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
    Daher gilt für sie nicht die Beweiskraft nach § 274 StPO (RGSt 56, 66).
  • BGH, 01.10.1953 - 4 StR 120/53

    Verletzung von Verfahrensvorschriften bei der Verfassung der …

    Auszug aus BGH, 09.05.1957 - 4 StR 136/57
    § 57 StPO ist mir eine Ordnungsvorschrift ( BGH 4 StR 120/53 vom 1.10.1953).
  • BGH, 25.11.1959 - 4 StR 424/59
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  • BGH, 28.04.1959 - 1 StR 58/59

    Rechtsmittel

    Er kann nach wissenschaftlich anerkannter Erfahrung eine die Zurechnungsfähigkeit erheblich vermindernde, wenn nicht sogar aufhebende Bewußtseinsstörung mit sich gebracht haben (vgl. BGH 4 StR 396/53 vom 24.9.53 [S. 13], 3 StR 357/54 vom 30. September 1954, 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957; vgl. auch Weltzien in DAR 1953, 48, 51 unter VII).
  • BGH, 30.06.1959 - 1 StR 236/59

    Rechtsmittel

    In 1 1/2 Stunden aber sank der Blutalkoholgehalt bei Annahme eines durchschnittlichen Abbaues von 0, 1 bis 0, 15 %o (vgl. u.a. BGH 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957 S. 10) nur um 0, 15 bis 0, 225 %o, so daß sich für den Zeitpunkt der Taten ein Blutalkoholwert von höchstens 1, 985 %o errechnen würde.
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 97/62

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Das gilt besonders dann, wenn der Angeklagte des Meineids beschuldigt wird (vgl. BGH 4 StR 417/60 vom 9. Dezember 1960), und hier wiederum vornehmlich dann, wenn es sich um einen Offenbarungseid handelt, weil dessen tatsächliche und rechtliche Beurteilung häufig erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringt und weil sich ein rechtsunkundiger Angeklagter deshalb kaum selbst sachdienlich verteidigen kann (BGH 5 StR 433/52 vom 9. Oktober 1952; vgl. auch BGH NJW 1953, 116 Nr. 25, BGH LM Nr. 16 zu § 140 StPO, BGH 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957).
  • BGH, 27.11.1961 - 4 StR 408/61

    Rechtsmittel

    Nach ständiger Rechtsprechung (u.a. RGSt 56, 66) ist § 57 StPO, der nach § 72 StPO auf Sachverständige entsprechend anzuwenden ist, eine bloße Ordnungsvorschrift, deren Verletzung die Revision nicht begründet (ebenso z.B. BGH 4 StR 120/53 vom 1. Oktober 1953, 4 StR 136/57 vom 9. Mai 1957).
  • BGH, 05.07.1972 - 2 StR 123/72

    Verurteilung wegen Notzucht in Tateinheit mit Unzucht mit einem Kind - …

    Diese Annahme drängt sich um so mehr auf, als der vom Landgericht für die Tatzeit festgestellte Blutalkoholgehalt von 2, 3 %o - unter Zugrundelegung des höchstmöglichen Abbauwertes von 0, 28 bis 0, 29 %o stündlich (vgl. BGH VRS 23, 209, 211) würde er sogar noch höher liegen - fast die Höhe erreicht, bei der allein schon wegen der Alkoholwirkung in der Regel eine erheblich verminderte Zurechnungsfähigkeit angenommen wird (BGH Urteil vom 9. Mai 1957 - 4 StR 136/57 -), im vorliegenden Fall aber mit dem Alkoholeinfluß weitere Umstände zusammentrafen, welche die nachteilige Wirkung des Alkohols gefördert haben können.
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