Rechtsprechung
| BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Besonders schwerer Raub
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Münster, 17.11.2021 - 9 KLs 51/20
- BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17
Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19). - BGH, 29.04.2021 - 4 StR 46/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen an die …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19). - BGH, 08.10.2019 - 2 StR 341/19
Urteilsgründe (Darstellung des Gutachtenergebnisses der molekulargenetischen …
Auszug aus BGH, 14.09.2022 - 4 StR 140/22
Ergänzend bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH…, Urteil vom 29. April 2021 - 4 StR 46/21, juris Rn. 8 ff.; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187, 189; Beschluss vom 8. Oktober 2019 - 2 StR 341/19).
- BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff: …
Insoweit entspricht schon die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14. September 2022 - 4 StR 140/22; Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187; Henke, NStZ 2023, 13). - BGH, 08.08.2023 - 6 StR 344/23
Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in …
Rn. 3 Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind, weil die biostatistische Wahrscheinlichkeit nicht in numerischer Form mitgeteilt wird (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2023 - 6 StR 462/22; vom 14. September 2022 - 4 StR 140/22; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 138). - BGH, 09.01.2023 - 6 StR 462/22
Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zu molekulargenetischen …
Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht den Anforderungen, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. September 2022 ? 4 StR 140/22; vom 8. Oktober 2019 ? 2 StR 341/19). - BGH, 15.05.2023 - 6 StR 62/23
Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in …
Die Darstellung der Ergebnisse der molekulargenetischen Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen entspricht zwar nicht den Anforderungen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an sie zu stellen sind (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2023 - 6 StR 462/22; vom 14. September 2022 ? 4 StR 140/22; vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, BGHSt 63, 187), weil weder die Spurenart noch die biostatistische Wahrscheinlichkeit in numerischer Form mitgeteilt werden (…vgl. KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 261 Rn. 138 mwN).
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