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Rechtsprechung
   BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,5621
BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,5621)
BGH, Entscheidung vom 12.05.1955 - 4 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,5621)
BGH, Entscheidung vom 12. Mai 1955 - 4 StR 146/55 (https://dejure.org/1955,5621)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 674/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Ob einem von den Prozessbeteiligten benannten Sachverständigen bessere Forschungsmittel zur Verfügung stehen als dem bereits vom Gericht vernommenen, hat der Tatrichter nach pflichtgemässem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht kann diese Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (BGH 1 StR 674/53 vom 23. Februar 1954 S. 5).
  • BGH, 12.05.1955 - 4 StR 115/55
    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Zur Frage der Aussetzung der Strafe zur Bewährung sei noch auf die Entscheidung des Senatsvom 12. Mai 1955 - 4 StR 115/55 (zur Veröffentlichung bestimmt) verwiesen.
  • BGH, 08.01.1952 - 1 StR 561/51

    Unzüchtige Handlungen eines Polizeibeamten mit Schutzbefohlenem - Merkmal der …

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Es genügt, wenn die Amtsstellung die Gelegenheit zur Unzucht bietet und der Amtsträger diese Gelegenheit unter Verletzung seiner Amtspflichten bewusst benutzt (BGHSt 2, 93, 95 [BGH 08.01.1952 - 1 StR 561/51]; 4 StR 478/53 vom 26. November 1953).
  • RG, 07.03.1913 - IV 130/13

    1. Zum Begriffe des freiwilligen Rücktritts vom nicht beendigten Versuch (Furcht …

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Es käme allerdings nicht darauf an, ob der Angeklagte weitere, intensivere Handlungen geplant halte, wenn seine Tat bereits die Merkmale einer vollendeten unzüchtigen Handlung aufwies (RGSt 47, 74; 53, 188; 69, 140, 143).
  • RG, 26.02.1935 - 1 D 59/35

    1. Verhältnis der Vornahme einer unzüchtigen Handlung und der Verleitung zur …

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Es käme allerdings nicht darauf an, ob der Angeklagte weitere, intensivere Handlungen geplant halte, wenn seine Tat bereits die Merkmale einer vollendeten unzüchtigen Handlung aufwies (RGSt 47, 74; 53, 188; 69, 140, 143).
  • RG, 30.01.1919 - III 473/18

    Ist eine an sich unzüchtige, in wollüstiger Absicht vorgenommene Handlung …

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Es käme allerdings nicht darauf an, ob der Angeklagte weitere, intensivere Handlungen geplant halte, wenn seine Tat bereits die Merkmale einer vollendeten unzüchtigen Handlung aufwies (RGSt 47, 74; 53, 188; 69, 140, 143).
  • RG, 11.05.1942 - 2 D 159/42

    Der § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB. schützt nicht nur die geschlechtliche Freiheit und …

    Auszug aus BGH, 12.05.1955 - 4 StR 146/55
    Diese Vorschrift ist gegenüber solchen Personen unanwendbar, die in der Anstalt nicht als Hilfsbedürftige aufgenommen sind, sondern nur dort beschäftigt werden und wohnen (RGSt 76, 149; LK § 174 Anm. 3 b; Maurach, Deutsches Strafrecht, besonderer Teil S. 349 Anm. 1 b; a.A. Niethammer, Lehrbuch des Besonderen Teils des Strafrechts S. 177 Nr. 3).
  • BGH, 22.10.1957 - 1 StR 415/57

    Rechtsmittel

    Diese tatrichterliche Entscheidung unterliegt der Nachprüfung des Revisionsgerichts nur auf Rechtsfehler (BGHSt 10, 116, 117 [BGH 19.11.1956 - 2 StR 493/56]; BGH 1 StR 674/53 v. 23. Februar 1954; 4 StR 146/55 v. 12. Mai 1955; 5 StR 136/56 v. 12. Juni 1956).

    Selbst eine klare Einwilligung nimmt der Unzuchtshandlung nicht die Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 174 Nr. 2 StGB, wenn der Täter sie - wie hier festgestellt ist - durch die Ausnutzung seiner besonderen Stellung erwirkt hat (BGHSt 1, 122 [BGH 17.04.1951 - 2 StR 91/51]; 4 StR 146/55 v. 12. Mai 1955).

  • BGH, 08.08.1956 - 3 StR 205/56

    Rechtsmittel

    Eine solche Gelegenheit kann etwa durch den Umstand begründet sein, daß dem Täter der andere wegen seiner auf den dienstlichen Beziehungen beruhenden Abhängigkeit entgegenkommt, oder darin, daß die dienstliche Tätigkeit den Beamten in enge Beziehungen zu dem anderen bringt, die er dann zur Unzucht ausnutzt (BGH 3 StR 906/53 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 146/55 vom 12. Mai 1955 = GA 1955, 368).

    Notwendig aber auch ausreichend ist vielmehr, daß zwischen dem Täter und seinem Opfer ein irgendwie geartetes Abhängigkeitsverhältnis gegeben ist, das gegenüber dem Täter bei dem Opfer das Gefühl der Abhängigkeit und Befangenheit weckt, das der Täter dann bewußt in Rechnung stellt (BGH 4 StR 146/55 vom 12. Mai 1955 - GA 1955, 368).

  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Ob einem von den Prozeßbeteiligten benannten Sachverständigen bessere Forschungsmittel zur Verfügung stehen als dem bereits vernommenen, hat der Tatrichter im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden; das Revisionsgericht kann diese Würdigung nur auf Rechtsfehler überprüfen (so BGH, Urteil vom 12.5.1955 - 4 StR 146/55 -).
  • BGH, 15.10.1974 - 1 StR 296/74

    Strafbarkeit wegen Mordes - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen …

    Die Aufklärungsrüge hätte nur dann Erfolg, wenn der Tatrichter bei seiner Entscheidung feststehende Erfahrungssätze oder Erkenntnisse außer acht gelassen hätte, die wissenschaftlich allgemein als gesichert gelten (BGH, Urteile vom 23. Februar 1954 - 1 StR 674/53 und vom 12. Mai 1955 - 4 StR 146/55; BGHSt 5, 34, 36).
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