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Rechtsprechung
   BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,2350
BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1986 - 4 StR 152/86 (https://dejure.org/1986,2350)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Einstellung des Verfahrens - Verfahrenseinstellung wegen Strafklageverbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 469
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.1981 - 3 StR 83/81

    Gebundenheit der Staatsanwaltschaft an eine vor Anklageerhebung getroffene …

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Der Senat hält § 154 Abs. 4 StPO auf eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft nach § 154 Abs. 1 StPO für unanwendbar (vgl. BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81] m.w.Nachw.;… Rieß in Löwe/Rosenberg, 24. Aufl. § 154 StPO Rdn. 33).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach …

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Ob in diesen Fällen eine Beschwer des Angeklagten (wegen der Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 3 bzw. Abs. 4 StPO) zu bejahen wäre und deshalb eine Beschwerde gemäß § 304 StPO ausnahmsweise als zulässig angesehen werden könnte (vgl. BGHSt 10, 88, 93), hat der Senat nicht zu entscheiden.
  • BGH, 07.10.1983 - 1 StR 615/83

    Rücktritt bei mehreren Beteiligten durch bloßes Untätigbleiben eines Beteiligten …

    Auszug aus BGH, 03.06.1986 - 4 StR 152/86
    Falls der 1. Strafsenat insoweit in seinem Urteil vom 7. Oktober 1983 - 1 StR 615/83 (NJW 1984, 2169) - der gegenteiligen Auffassung gewesen sein sollte, vermöchte ihm der erkennende Senat nicht zu folgen.
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei …

    Nach der Fassung des Gesetzes gelten die Beschränkungen in den Absätzen 3 bis 5 des § 154 StPO nur für den Fall der vorläufigen Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 154 Abs. 2 StPO (vgl. BGH NStZ 1986, 469).
  • BGH, 21.12.2010 - 2 StR 344/10

    Begriff der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Bewertung einer …

    Denn diese kann jederzeit - bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung - ein nach § 154 Abs. 1 StPO eingestelltes Verfahren wieder aufnehmen, ohne an die Beschränkungen des § 154 Abs. 3 und 4 StPO gebunden zu sein (BGHSt 30, 165; 37, 10, 11; BGHR StPO § 154 Abs. 4, Wiederaufnahme 1; BGH NStZ-RR 2007, 20;… Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 154 Rn. 21a).
  • BGH, 07.08.1986 - 4 StR 318/86

    Strafaussetzung bei nach langdauernder Heilbehandlung begangenen Taten

    Denn diese Vorschriften beschränken die Strafverfolgung, was der Senat in seinem Beschluß vom 3. Juni 1986 - 4 StR 152/86 - bereits ausgesprochen hat (vgl. auch BGHSt 30, 165 [BGH 26.06.1981 - 3 StR 83/81]), nur für Fälle, in denen ein Gericht das Verfahren gemäß § 154 Abs. 2 StPO vorläufig eingestellt hat.
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 194/91

    Anforderungen an einen Verweisungsbeschluss - Entfallen der Bindungswirkung einer …

    Der Senat hält trotz der dagegen vorgebrachten Einwände (Momberg NStZ 1984, 536) an der Rechtsprechung fest, wonach die Staatsanwaltschaft in Fällen dieser Art nicht an die Beschränkungen nach § 154 Abs. 3, 4 StPO gebunden ist (BGH NJW 1986, 3217; BGH NStZ 1986, 469).
  • BGH, 13.06.1991 - 4 StR 202/91

    Fristgebundenheit der Wiederaufnahme eines vorläufig eingestellten Verfahrens - …

    Der Senat bemerkt im übrigen, daß die Wiederaufnahme des vorläufig eingestellten Verfahrens nicht fristgebunden war, da die Einstellung nicht nach § 154 Abs. 2 StPO durch das Gericht, sondern nach § 154 Abs. 1 StPO durch die Staatsanwaltschaft erfolgt war (vgl. BGHR StPO § 154 Abs. 4 Wiederaufnahme 1).
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