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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1966 - 4 StR 157/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,5261
BGH, 10.06.1966 - 4 StR 157/66 (https://dejure.org/1966,5261)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1966 - 4 StR 157/66 (https://dejure.org/1966,5261)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66 (https://dejure.org/1966,5261)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fortgesetzter versuchter Unzucht mit Kindern

 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorgangs durch ein Kind unter 14 Jahren als eine unzüchtige Handlung des Kindes selbst und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne dieser Strafbestimmung anzusehen (vgl. RG JW 1935, 524 Nr. 23; RGSt 73, 246, 249; BGHSt 1, 168, 171 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; BGH NJW 1953, 710; BGH Urteil vom 30. April 1958 - 2 StR 158/58; BGHSt 15, 118, 122 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; Urteile des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 209/67;… vgl. auch Schönke/Schröder 13. Aufl. § 176 StGB Rdn. 32).

    Mit diesem von der Rechtsprechung insbesondere auch zur Abgrenzung gegenüber dem Tatbestand des § 183 StGB aufgestellten Erfordernis (vgl. RGSt 73, 246, 249; BGH NJW 1953, 710) sollte das arglose, unabsichtliche, flüchtige oder zufällige Wahrnehmen eines unzüchtigen Vorgangs aus dem Begriff der unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB ausgeschieden werden (Urteil des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66).

    Nicht erforderlich ist dagegen, wie die Revision meint, daß das Kind der Absicht des Täters, wenn auch nur ein Stück des Weges innerlich nachgehen, daß es also selbst dabei eine unzüchtige Tendenz verfolgen , etwa darauf ausgehen müsse, ein schamloses Bild vor Augen zu haben (Urteil des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66).

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