Rechtsprechung
| BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- RG, 08.03.1909 - I 52/09
Kann wegen fahrlässiger Verletzung der Eidespflicht verurteilt werden, wer …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Das Reichsgericht hat bei der Beurteilung der Frage, ob eine Bekundung fahrlässig falsch gemacht worden ist, in ständiger Rechtsprechung unterschieden, ob diese unrichtige Aussage auf einer fest eingewurzelten Überzeugung oder auf anderen Gründen beruht (RGSt 42, 236 ff).Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631).
Er handelt dann fahrlässig, wenn er, ohne weiter nachzudenken, ohne mittelbar einschlagende Erinnerungsbilder zu benutzen und zusammenhängende Einzelheiten sich möglichst scharf zu vergegenwärtigen, seine Aussagen vorschnell und leichtfertig macht (RGSt 42, 236 f).
- RG, 17.04.1928 - I 70/28
1. Zum Begriff des fahrlässigen Falscheides. 2. Besteht für eine Partei, der …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631).Im übrigen wird das Gericht noch allgemein in Betracht ziehen müssen, daß eine Person, die als Partei vernommen wird, die Pflicht hat, sich durch Benutzung geeignet er Erkenntnisquellen, insbesondere durch Erkundigung bei Dritten auf, die Vernehmung vorzubereiten (RGSt 62, 126 [128]).
- RG, 06.02.1923 - I 21/23
Zum Begriff der Fahrlässigkeit in den Fällen des § 163 StGB.
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631).
- RG, 09.12.1929 - II 641/29
Unter welchen Voraussetzungen handelt ein Zeuge fahrlässig, der bei seiner …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Wenn er die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu gebrauchen unterlasse und sich bei Anwendung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt hätte zum Bewußtsein bringen können, daß bei ihrer Nichtbenutzung möglicherweise die Bekundung falsch sein werde, sei er des fahrlässigen Falscheides schuldig (RGSt 42, 236; 57, 234; 62, 126; 63, 370; 65, 28; JW 1936, 260 Nr. 17; 2229 Nr. 24; HRR 1938, 631). - BGH, 15.11.1951 - 4 StR 545/51
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Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat schon wiederholt angeschlossen (u.a: 4 StR 545/51 v. 15.11.1951; 4 StR 185/52 vom 2.10.1952). - BGH, 02.10.1952 - 4 StR 185/52
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Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Dieser Auffassung hat sich der erkennende Senat schon wiederholt angeschlossen (u.a: 4 StR 545/51 v. 15.11.1951; 4 StR 185/52 vom 2.10.1952). - RG, 08.01.1892 - 3474/91
Wie ist im Falle einer Verurteilung wegen fahrlässigen Falscheides das subjektive …
Auszug aus BGH, 23.05.1957 - 4 StR 158/57
Steht daher für ihn nach seinem besten Wissen ein Vorgang zweifellos fest, so muß er ihn auch als feststehend bestimmt bekunden und ist auch bei Widerspruch anderer Zeugen nicht verpflichtet, bei jedem einzelnen Satz zu wiederholen, daß er nur sein bestes Wissen bekunde (RGSt 22, 297, 299 f).
- BGH, 22.04.1966 - 4 StR 66/66
Fahrlässiger Falscheid durch Annahme einer Bevollmächtigung zum Abschluss eines …
Der unter Eideszwang stehende Zeuge muß deshalb versuchen, sich die Einzelheiten des zu bekundenden Vorgangs in sein Gedächtnis zurückzurufen, um durch sie die Zuverlässigkeit seiner sonstigen Erinnerung zu überprüfen und aus ihnen ein richtiges Gesamtbild wiederherzustellen, Unterläßt er das, sagt er also vorschnell oder leichtfertig aus, ohne sein Gedächtnis in der gebotenen Weise anzustrengen, so handelt er fahrlässig (RGSt 42, 236, 237; RG HRR 1938 Nr. 631; BGH Urt. v. 23. Mai 1957 - 4 StR 158/57 -).
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