Rechtsprechung
| BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Fehlen einer Tatsachengrundlage bei der Annahme von Mittäterschaft
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.1980 - 3 StR 204/80
Verurteilung auf wahldeutiger Tatsachengrundlage - Strafbarkeit wegen Beihilfe …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86
Der Schuldspruch wegen einer in Mittäterschaft begangenen schweren räuberischen Erpressung kann deshalb mangels einer hinreichenden Tatsachengrundlage keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; BGH, Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 170/86). - BGH, 12.09.1985 - 4 StR 415/85
Verurteilung wegen Mordes - Versuchte schwere räuberische Erpressung - Rücktritt …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86
Der Schuldspruch wegen einer in Mittäterschaft begangenen schweren räuberischen Erpressung kann deshalb mangels einer hinreichenden Tatsachengrundlage keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; BGH, Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 170/86). - BGH, 22.04.1986 - 4 StR 170/86
Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung eines vorsätzlichen …
Auszug aus BGH, 29.04.1986 - 4 StR 160/86
Der Schuldspruch wegen einer in Mittäterschaft begangenen schweren räuberischen Erpressung kann deshalb mangels einer hinreichenden Tatsachengrundlage keinen Bestand haben (vgl. BGH NStZ 1981, 33; BGH, Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; BGH, Beschluß vom 22. April 1986 - 4 StR 170/86).
- BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86
Ernst Thälmann
Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung anderer Strafsenate des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 14. April 1982 - 2 StR 24/82; Beschluß vom 11. Juni 1982 - 2 StR 318/82; Urteil vom 12. September 1985 - 4 StR 415/85; Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86) und wird auch im Schrifttum anerkannt (…vgl. Kleinknecht/Meyer StPO 37. Aufl. § 261 Rdn. 2;… Hürxthal in KK § 261 StPO Rdn. 45;… Peters, Strafprozeß 4. Aufl. S. 300, 645). - BGH, 23.06.1988 - 4 StR 122/88
Beruhen eines Strafausspruchs auf bloßen Vermutungen des Gerichts - Aufhebung …
Zum einen entbehrt die Annahme der Strafkammer, der Angeklagte habe Geld aus dem Wohnzimmerschrank entwendet und Frau O. sodann zu töten versucht, um zu verhindern, daß sein Diebstahl aufgedeckt werde, einer festen Tatsachengrundlage; sie stellt somit nur eine Vermutung dar, auf die ein Schuldspruch nicht gestützt werden kann (vgl. BGH NStZ 1981, 33, 1987, 473, 474; BGH, Beschluß vom 29. April 1986 - 4 StR 160/86 m.weit.Nachw.).
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