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   BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78   

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https://dejure.org/1978,3913
BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78 (https://dejure.org/1978,3913)
BGH, Entscheidung vom 11.05.1978 - 4 StR 161/78 (https://dejure.org/1978,3913)
BGH, Entscheidung vom 11. Mai 1978 - 4 StR 161/78 (https://dejure.org/1978,3913)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vornahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr - Vorsatz hinsichtlich des Eintritts eines Unfalls - Vorsatz hinsichtlich des Eintritts eines Verletzungserfolges - Hindernisbereiten im Sinne des § 315b Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) - Eingriffe in die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55

    Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis

    Auszug aus BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78
    Bedingter Vorsatz unterscheidet sich von der bewußten Fahrlässigkeit dadurch, daß der bewußt fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und deshalb die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 - S. 15; BGHSt 7, 363, 370).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78
    Es genügt vielmehr die Herbeiführung einer konkreten Gefahr (vgl. BGHSt 22, 67, 73).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 18/69

    Zur Frage des Begriffs eines "ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs" in die

    Auszug aus BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Täter das von ihm gesteuerte Kraftfahrzeug in verkehrsfeindlicher Einstellung bewußt zweckwidrig einsetzt und zur Vornahme eines den Begehungsformen des § 315 b Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriffs mißbraucht (BGHSt 23, 4, 7; BGH VRS 39, 187, 189; 45, 363).
  • BGH, 29.08.1974 - 4 StR 171/74

    Haltereigenschaft des Betroffenen - Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78
    Die fehlende Erörterung dieser für die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens des Angeklagten maßgeblichen Gesichtspunkte stellt hier einen sachlichrechtlichen Mangel dar, der zur Aufhebung des Urteils insoweit nötigt (BGHSt 25, 365, 367).
  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 11.05.1978 - 4 StR 161/78
    Bedingter Vorsatz unterscheidet sich von der bewußten Fahrlässigkeit dadurch, daß der bewußt fahrlässig handelnde Täter darauf vertraut, der als möglich vorausgesehene Erfolg werde nicht eintreten, und deshalb die Gefahr in Kauf nimmt, während der bedingt vorsätzlich handelnde Täter sie in Kauf nimmt, weil er, wenn er sein Ziel nicht anders erreichen kann, es auch durch das unerwünschte Mittel erreichen will (BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - 4 StR 571/74 - S. 15; BGHSt 7, 363, 370).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 229/78

    mitgezogener Polizist - § 315b StGB, Erfordernis einer 'verkehrsfeindlichen'

    Das ist jedoch nicht schon bei jeder objektiv behindernden Verkehrsteilnahme der Fall, und zwar selbst dann nicht, wenn sie gänzlich aus dem Rahmen dessen fällt, was im Verkehr vorzukommen pflegt (BGH, Urteil vom 11. Mai 1978 - 4 StR 161/78; Cramer in Schönke/Schröder, 19. Aufl. § 315 b Rdn. 11).
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