Rechtsprechung
| BGH, 08.10.2002 - 4 StR 166/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,6665) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 211 StGB
Beweiswürdigung (Mord; Aussage gegen Aussage; Gesamtwürdigung: Widersprüche; Unklarheiten; Zirkelschluss) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aussage gegen Aussage - Fehlerhafte Beweiswürdigung - Einlassung des Angeklagten - Angaben des Mitangeklagten - Widerlegung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261
Aussage gegen Aussage eines Mitangeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - …
Auszug aus BGH, 08.10.2002 - 4 StR 166/02
alle Umstände, welche die Entscheidung zu Gunsten des einen oder anderen Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen (vgl. BGHR StPO § 261 Mitangeklagte 2 m. w. N.) und rechtsfehlerfrei gewürdigt hat.
- BGH, 09.07.2009 - 4 StR 124/09
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung zulasten des Angeklagten (Aussage gegen …
In einem solchen Falle, in dem Aussage gegen Aussage steht, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass der Tatrichter alle Umstände, welche die Entscheidung zugunsten oder zulasten des Angeklagten zu beeinflussen geeignet sind, erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und rechtsfehlerfrei gewürdigt hat (…vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 23; Beweiswürdigung, unzureichende 19; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2002 - 4 StR 166/02).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.