Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 397a Abs. 2 Satz 1 StPO
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren
- rechtsportal.de
Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.01.2021 - 12 Js 83/20
- LG Essen, 19.01.2021 - 64 KLs 9/20
- BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 23.07.2015 - 1 StR 52/15
Prozesskostenhilfe des Nebenklägers (Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse …
Auszug aus BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21
Rn. 1 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351;… vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN). - BGH, 05.09.2017 - 5 StR 271/17
Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Revisionsverfahren …
Auszug aus BGH, 23.06.2021 - 4 StR 171/21
Rn. 1 Die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts im Revisionsverfahren kommt nach § 397a Abs. 2 Satz 1 StPO nicht in Betracht, weil eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin im Hinblick auf die nur von dem Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision nicht erforderlich ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15 Rn. 4, NStZ-RR 2015, 351; vom 5. September 2017 - 5 StR 271/17 Rn. 2; jeweils mwN).
- BGH, 11.01.2023 - 6 StR 327/22
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe
Im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision und die keine besonderen Schwierigkeiten bietende Sach- und Rechtslage ist - auch unter Berücksichtigung des Alters und der familiären Beziehung der Nebenklägerin zum Angeklagten - nicht ersichtlich, dass die Nebenklägerin ihre Interessen nicht selbst ausreichend wahrnehmen kann oder ihr dies nicht zuzumuten ist (st. Rspr.: BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 52/15, NStZ-RR 2015, 351 (dort nicht abgedruckt); vom 29. Juli 2020 - 6 StR 163/20; vom 23. Juni 2021 - 4 StR 171/21;… KK-StPO/Allgayer, 9. Auflage, § 397a Rn. 16). - BGH, 27.02.2024 - 2 StR 37/24
Antrag auf Prozesskostenhilfe (Nebenkläger: anwaltliche Vertretung)
Im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision ist eine anwaltliche Vertretung des Nebenklägers nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 171/21, juris Rn. 1;… vom 11. Januar 2023 - 6 StR 327/22, juris Rn. 1, jeweils mwN). - BGH, 29.07.2025 - 5 StR 224/25
Keine Prozesskostenhilfe für den Nebenkläger bei unbegründeter Revision des …
Im Hinblick auf die allein vom Angeklagten eingelegte und nach § 349 Abs. 2 StPO unbegründete Revision ist eine anwaltliche Vertretung der Nebenklägerin nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2021 - 4 StR 171/21; vom 27. Februar 2024 - 2 StR 37/24 jeweils mwN).
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