Rechtsprechung
| BGH, 28.08.1975 - 4 StR 175/75 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51
Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …
Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 175/75
Dabei sind die in Betracht kommenden Umstände sorgfältig gegeneinander abzuwägen, insbesondere müssen die äußeren gegen die inneren Umstände abgewogen werden (BGHSt 2, 181, 182; BGH NJW 1952, 234). - BGH, 04.12.1951 - 1 StR 594/51
Kriterien für die Annahme eines unbestimmten besonders schweren Falls i.S. …
Auszug aus BGH, 28.08.1975 - 4 StR 175/75
Dabei sind die in Betracht kommenden Umstände sorgfältig gegeneinander abzuwägen, insbesondere müssen die äußeren gegen die inneren Umstände abgewogen werden (BGHSt 2, 181, 182; BGH NJW 1952, 234).
- BGH, 26.05.1983 - 4 StR 265/83
Vermögensfürsorgepflicht des Sortenkassierers einer Bank - Voraussetzung für das …
Wohl aber kommen hierfür tatbestandsmäßige Handlungen in Betracht, durch die ein außerordentlich hoher Vermögensschaden verursacht worden ist (BGH bei Dallinger MDR 1975, 368; 1976, 16; BGH, Urt. vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75;… Urt. vom 9. Dezember 1975 - 5 StR 600/75;… Urt. vom 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt, aufgrund eingehender Würdigung der Tat und der Persönlichkeit des Täters zu beurteilen; dabei müssen insbesondere die äußeren gegen die inneren Umstände der Tat abgewogen werden (BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75; vgl. ferner BGHSt 23, 254, 257; 28, 318, 319 [BGH 28.02.1979 - 3 StR 24/79 L]; BGH NStZ 1981, 391; 1983, 407). - BGH, 17.01.1995 - 1 StR 676/94
Strafänderung - Strafänderungsgründe - Besonders schwerer Fall - Betrug
Zutreffend geht die Staatsanwaltschaft zwar davon aus, daß ein sehr hoher Schaden in erster Linie geeignet ist, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens des § 263 Abs. 3 StGB geboten erscheinen zu lassen (BGH, Urt. vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368 undUrt. vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16; BGH NStZ 1982, 465; BGH wistra 1987, 257, 258; BGH JZ 1988, 472).
- BGH, 30.06.1982 - 2 StR 297/82
Auseinandersetzung mit dem Vorliegen eines besonders schweren Falles der Untreue …
Ein sehr hoher Schaden ist in erster Linie geeignet, die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten erscheinen zu lassen (BGH, Urteile vom 19. Dezember 1974 - 1 StR 313/74 - bei Dallinger MDR 1975, 368 - und vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - bei Dallinger MDR 1976, 16). - BGH, 17.12.1980 - 2 StR 624/80
Änderung von Strafaussprüchen im Revisionsverfahren - Revision gegen …
Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, kommt es darauf an, ob das gesamte Tatbild einschließlich aller subjektiven Momente und der Täterpersönlichkeit vom Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle in einem Maße abweicht, daß die Anwendung des Ausnahmestrafrahmens geboten ist (BGHSt 2, 181, 182 [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51]; 5, 124, 130; BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 - 19. Oktober 1976 - 1 StR 582/76 - 10. August 1977 - 3 StR 213/77 - und 1. März 1978 - 3 StR 35/78 -). - BGH, 05.10.1976 - 1 StR 322/76
Täuschung über das Risiko eines Vertragsschlusses - Vermögensgefährdung als …
Ein besonders schwerer Fall kann gegeben sein, wenn die Tat unter Berücksichtigung aller Umstände die erfahrungsgemäß vorkommenden und deshalb vom Gesetz für den Spielraum des ordentlichen Strafrahmens schon bedachten Fälle an Strafwürdigkeit soweit übertrifft, daß der ordentliche Strafrahmen zur Sühne nicht ausreicht (BGH, Urteil vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75; stand. Rspr.). - BGH, 17.04.1980 - 4 StR 22/80
Besonders schwerer Fall des Betruges - Besonders schwerer Fall der Untreue - Sehr …
Es ist aber anerkannt, daß ein sehr hoher Schaden, die Dauer der Tat, die Zahl der Einzelakte sowie der Umfang der Verschleierungsmaßnahmen geeignet sind, die Anwendung des Regelstrafrahmens als völlig ungeeignet erscheinen zu lassen (BGH, Urteile vom 10. Juli 1974, bei Dallinger MDR 1975, 197, vom 19. Dezember 1974, bei Dallinger MDR 1975, 368 und vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75). - BGH, 10.04.1986 - 4 StR 99/86
Strafbarkeit wegen Betruges - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen …
Die Sachbeschwerde ist aber deshalb begründet, weil auch die Höhe des entstandenen Schadens, der gerade bei einer Verurteilung wegen Betrugs besondere Bedeutung für die Bemessung der Strafe zukommt (vgl. BGH NStZ 1981, 391; BGH, Urteile vom 28. August 1975 - 4 StR 175/75 und vom 4. Oktober 1983 - 1 StR 625/83), unklar ist.
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