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Rechtsprechung
   BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,2302
BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53 (https://dejure.org/1953,2302)
BGH, Entscheidung vom 02.07.1953 - 4 StR 179/53 (https://dejure.org/1953,2302)
BGH, Entscheidung vom 02. Juli 1953 - 4 StR 179/53 (https://dejure.org/1953,2302)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1950 - 4 StR 20/50

    Revision gegen eine Verurteilung wegen schweren Raubes unter Einsatz von …

    Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).
  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 297/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
    - geweckt war, als Einwirkung auf den Willen der Kinder genügen lassen wollte, dass diese wegen ihrer Nähe die schamverletzenden Äusserungen des Angeklagten notgedrungen hören mussten (vgl BGH 2 StR 297/51 vom 26. Juli 1951), würde es an den erforderlichen Feststellungen zur inneren Tatseite fehlen.
  • BGH, 19.07.1951 - 3 StR 482/51

    Öffnung des Hosenschlitzes zum Zwecke des Zeigens des Geschlechtsteils gegenüber …

    Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).
  • BGH, 26.07.1951 - 2 StR 371/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 02.07.1953 - 4 StR 179/53
    Bei der rechtlichen Würdigung dieses Vorgangs ist die Strafkammer zutreffend von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ausgegangen, dass das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden - ebenso wie das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorganges - als unzüchtige Handlung und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten gegenüber Kindern unter 14 Jahren als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB anzusehen ist (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 3 [BGH 21.11.1950 - 4 StR 20/50]StR 173/51vom 28. Juni 1951, 3 StR 482/51 vom 19. Juli 1951, 2 StR 371/51 vom 26. Juli 1951).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
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  • BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …

    "Geflissentliches" Betrachten bedeutet deshalb nichts anderes als ein über das arglose Hinsehen hinausgehendes "eingehendes" Zuschauen (Urteil des Senats vom 14. April 1954 - 4 StR 870/53), das "Verarbeiten" eines "aufmerksam und mit innerer Anteilnahme" verfolgten unzüchtigen Vorgangs (BGHSt 1, 168, 173 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; 15, 118, 121 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; BGH MDR 1967, 139), d.h. dessen "bewußtes und vom inneren Willen gelenktes Aufnehmen" (Urteil des Senats vom 2. Juli 1953 - 4 StR 179/53).
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