Rechtsprechung
| BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.06.1953 - 3 StR 608/51
Verurteilung oder Einstellung des Verfahrens trotz vollständig durchgeführter …
Auszug aus BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54
Bei inzwischen bereits rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren muss die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 288 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).Die Urteilsfeststellungen mussten sonach bestehen bleiben (BGHSt 4, 290 [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]).
- BGH, 08.09.1954 - 6 StR 29/54
Auszug aus BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54
Die Grundsätze des Absatz 3 sind bei der Bildung einer Gesamtstrafe für vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes begangene, nach ihrer Art sämtlich amnestiefähige Straftaten nach Absatz 1 nicht anzuwenden (BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954). - BGH, 25.11.1954 - 4 StR 823/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 16.12.1954 - 4 StR 179/54
Die Grundsätze des Absatz 3 sind bei der Bildung einer Gesamtstrafe für vor dem Stichtag des Straffreiheitsgesetzes begangene, nach ihrer Art sämtlich amnestiefähige Straftaten nach Absatz 1 nicht anzuwenden (BGH 6 StR 29/54 vom 8. September 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954).
- BGH, 24.11.1955 - 4 StR 402/55
Zum Parteiverrates eines Rechtsanwaltes, der den wegen Sittlichkeit angeklagten …
Hiervon hängt die Anwendbarkeit des Straffreiheitsgesetzes ab, weil es nach § 11 Abs. 1 dieses Gesetzes auf die Höhe der Gesamtstrafe oder die Summe der Freiheits- und Ersatzfreiheitsstrafen ankommt (BGHSt 6, 312 f; 7, 240, 242 [BGH 23.03.1955 - 4 StR 94/55]; 5 StR 741/53 vom 14. September 1954; 1 StR 256/54 vom 28. Oktober 1954; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954).Bei inzwischen rechtskräftig abgeurteilten Straftaten muß die Vorschrift des § 79 StGB beachtet werden (BGHSt 4, 287 ff [BGH 25.06.1953 - 3 StR 608/51]; 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954; 4 StR 584/54 vom 24. März 1955).
- BGH, 24.03.1955 - 4 StR 584/54
Rechtsmittel
Sollte sich eine Verbindung nicht erreichen lassen, wäre das Verfahren bis zur rechtskräftigen Erledigung des anderen Strafprozesses auszusetzen (BGH 4 StR 179/54 vom 16. Dezember 1954).
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