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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3838
BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53 (https://dejure.org/1953,3838)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1953 - 4 StR 188/53 (https://dejure.org/1953,3838)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1953 - 4 StR 188/53 (https://dejure.org/1953,3838)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 372/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
    Dazu zählt aber nicht die verbotene Wareneinfuhr nach Art I, VIII des MilRegG Nr. 53, so dass der Beschwerdeführer insoweit nicht hätte verurteilt werden dürfen (Urt. d. BGH v. 23.1.1953 - 2 StR 372/51).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
    Der Angeklagte kann seine Revision nicht darauf stützen, dass der Zeuge über sein Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO nicht belehrt worden sei (vgl. BGHSt 1, 39).
  • BGH, 20.03.1951 - 2 StR 13/50

    Ausschluss aller Steuervergehen von der Straffreiheit durch das …

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
    Seine Beteiligung an der Einleitung, Durchführung und Abwicklung der zahlreichen Schmuggelfahrten war Gegenstand der neuen Ermittlungen, denen das Straffreiheitsgesetz vom 31. Dezember 1949 nicht entgegenstand (BGHSt 1, 74), soweit es sich um Steuervergehen im Sinne des § 12 StrFG handelt.
  • BGH, 11.12.1952 - 3 StR 69/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
    Überdies lassen die Schlußsätze des Urteils daran zweifeln, ob der Tatrichter die auf Schätzungen beruhende Wertangabe des Hauptzollamts auf Grund eigener richterlicher Nachprüfung zu seiner Überzeugung festgestellt hat (vgl. dazu BGHSt 3, 377 ff).
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 781/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 03.09.1953 - 4 StR 188/53
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (1 StR 781/52 v. 27.8.1953) ist jedoch der handelsübliche Wert nach dem Zeitpunkt des letzten tatrichterlichen Urteils zu berechnen.
  • BGH, 13.10.1953 - 1 StR 594/52

    Rechtsmittel

    Die Frage der Straffreiheit bestimmt sich insoweit also nicht nach § 12, sondern nach § 3 StFG, also nach der Höhe der zu erwartenden Strafen (BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 5 StR 176/52 vom 6. November 1952; 2 StR 372/51 vom 23. Januar 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953).
  • BGH, 22.07.1954 - 1 StR 99/54

    Rechtsmittel

    Nur für Steuervergehen gewährt dieses Gesetz (§ 12) keine Straffreiheit, wohl aber, wenn die allgemein notwendigen Voraussetzungen vorliegen, für damit rechtlich zusammentreffende andere strafbaren Handlungen (u.a. BGH 3 StR 512/51 vom 2. August 1951; 4 StR 188/53 vom 3. September 1953; 1 StR 598/52 vom 14. April 1953).
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