Rechtsprechung
| BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 4 StGB; § 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB
Sexueller Nötigung in Tateinheit mit versuchtem schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und mit sexuellem Missbrauch von Kindern (erforderliche Urteilsdarstellungen für das Vorspielen eines Videos mit pornografischem Inhalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Mangelnde Feststellung über die Darstellung sexualbezogenen Geschehens allein durch die Bezeichnung "Pornovideo" in den Urteilsgründen führt zum Erfolg der Revision; Teilerfolg einer Revision wegen mangelnder Feststellung über die Darstellung sexualbezogenen Geschehens ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 Abs. 4 Nr. 4
Mangelnde Feststellung über die Darstellung sexualbezogenen Geschehens allein durch die Bezeichnung "Pornovideo" in den Urteilsgründen führt zum Erfolg der Revision; Teilerfolg einer Revision wegen mangelnder Feststellung über die Darstellung sexualbezogenen Geschehens ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.2010 - 3 StR 177/10
Sexueller Missbrauch durch Vorzeigen pornografischer Darstellungen (vergröbernde …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11
Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein bzw. beschränkt gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung auf die übrigen Tatvorwürfe, soweit der Angeklagte in zwei Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB durch das Vorspielen eines Videos mit pornografischem Inhalt verurteilt worden ist, weil allein die Bezeichnung "Pornovideo" bzw. "Video pornografischen Inhalts" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass der Film sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellte (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rn. 30 und vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10 Rn. 4). - BGH, 04.08.2009 - 3 StR 174/09
Gesetzlicher Richter; fehlerhafte Besetzung des Gerichts; Änderung der …
Auszug aus BGH, 15.06.2011 - 4 StR 193/11
Der Senat stellt das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts gemäß § 154 Abs. 2 StPO ein bzw. beschränkt gemäß § 154a Abs. 2 StPO die Verfolgung auf die übrigen Tatvorwürfe, soweit der Angeklagte in zwei Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 4 StGB durch das Vorspielen eines Videos mit pornografischem Inhalt verurteilt worden ist, weil allein die Bezeichnung "Pornovideo" bzw. "Video pornografischen Inhalts" in den Urteilsgründen keine hinreichende Feststellung dafür ist, dass der Film sexualbezogenes Geschehen in pornografischer Form darstellte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - 3 StR 174/09 Rn. 30 …und vom 22. Juni 2010 - 3 StR 177/10 Rn. 4).
- BGH, 20.10.2011 - 2 StR 344/11
Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen (Pornographiebegriff)
Alleine die verallgemeinernde Beschreibung in den Urteilsgründen als "Pornofilme, in denen heterosexuelle Kontakte dargestellt wurden", ist keine hinreichende Feststellung für ein sexualbezogenes Verhalten in diesem Sinne (vgl. BGH 3 StR 177/10 vom 22. Juni 2010 und 4 StR 193/11 vom 15. Juni 2011).
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