Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1975 - 4 StR 2/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für heimtückisches Handeln - Bestreben nach Anerkennung als niederer Beweggrund
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 2/75
Der Angeklagte hat somit aus niedrigen Beweggründen gehandelt (vgl. BGHSt 3, 132, 133; BGH LM Nr. 31 zu § 211 StGB m.w.Nachw.). - BGH, 06.12.1965 - 4 StR 556/65
Begriff der Heimtücke - Begriff der Arglosigkeit - Bedeutsamkeit von dem …
Auszug aus BGH, 13.02.1975 - 4 StR 2/75
Das ist dann nicht der Fall, wenn - wie hier - dem Angriff andere Tätlichkeiten vorausgegangen sind, die zwar nichts Lebensbedrohliches an sich hatten, in denen aber deutlich eine feindselige Haltung des Täters zum Ausdruck kam, so dass der Angegriffene mit weiteren, wenn auch nicht gerade gegen sein Leben gerichteten Angriffen rechnen musste (BGHSt 20, 301, 302).
- BGH, 06.10.1981 - 1 StR 298/81
Rücktritt vom Versuch bei Verhinderung des Verlassen des Tatortes - Todesgefahr …
Die Bejahung des Mordmerkmals der niedrigen Beweggründe hält sich im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Rechtsgrundsätze (BGH NJW 1967, 1140; BGH, Urteil vom 13. Februar 1975 - 4 StR 2/75 - BGH GA 1977, 235). - BGH, 01.03.1977 - 5 StR 114/77
Herleitung der Arglosigkeit des Opfers aus dessen Unkenntnis von dem …
Mußte Ingeborg D. nach dem vorangegangenen Streit und einer Drohung des Angeklagten einen ernsthaften Angriff auf ihren Körper erwarten, so war sie nicht arglos (BGHSt 20, 301, 302; 5 StR 434/55 vom 6.7.1956; 4 StR 2/75 vom 13.2.1975; 5 StR 342/75 vom 30.9.1975).
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