Rechtsprechung
| BGH, 20.05.1980 - 4 StR 200/80 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der zulässigen Ablehnung eines Antrags auf Anhörung eines Sachverständigen - Erforderlichkeit des Gutachtens eines Sachverständigen zur Feststellung der Verursachung von Blutspuren - Voraussetzungen der Erforderlichkeit einer eingehenden Darlegung ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 130/52
Antrag auf Zuziehung eines Sachverständigen zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit …
Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 200/80
Der Tatrichter hat zwar nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob seine Sachkunde ausreicht oder ob er der Hilfe eines Sachverständigen bedarf, er darf sich aber keine Sachkunde zutrauen, die er nach allgemeiner Erfahrung nicht haben kann (vgl. BGHSt 3, 27, 28; 3, 169, 175). - BGH, 10.07.1958 - 4 StR 211/58
Ablehnung eines Beweisantrages auf Vernehmung eines Sachverständigen trotz …
Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 200/80
Eine eingehende Darlegung der Sachkunde wäre hier aber schon deshalb erforderlich gewesen, weil es sich um eine Beweisfrage von besonderer Schwierigkeit handelt (vgl. BGHSt 12, 18, 20). - BGH, 18.09.1952 - 3 StR 374/52
Gefährliche Gewohnheitsverbrecher
Auszug aus BGH, 20.05.1980 - 4 StR 200/80
Der Tatrichter hat zwar nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob seine Sachkunde ausreicht oder ob er der Hilfe eines Sachverständigen bedarf, er darf sich aber keine Sachkunde zutrauen, die er nach allgemeiner Erfahrung nicht haben kann (vgl. BGHSt 3, 27, 28; 3, 169, 175).
- BGH, 15.10.1981 - 4 StR 538/81
Abgrenzung eines Beweisantrages von der bloßen Beweisanregung - Anforderungen an …
Die Frage nach dem Vorliegen eines zerebralen Anfallsleidens bereits zur Tatzeit und die Frage der Auswirkung von - wenn auch geringem - Alkoholgenuß im Falle eines solchen Leidens auf die Schuldfähigkeit eines Angeklagten ist eine Beweisfrage von besonderer Schwierigkeit, die ohne Zuziehung eines Sachverständigen aufgrund eigener Sachkunde von der Strafkammer nur unter eingehender Darlegung dieser Sachkunde in den Urteilsgründen hätte beantwortet werden dürfen (vgl. BGHSt 12, 18, 20; BGH, Urteil vom 20. Mai 1980 - 4 StR 200/80). - BGH, 06.03.1991 - 2 StR 450/90
Anforderungen an die Darlegung eigener Sachkunde des Gerichts - …
Der Tatrichter hat zwar nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden, ob seine Sachkunde ausreicht oder ob er der Hilfe eines Sachverständigen bedarf, er darf sich aber keine Sachkunde zutrauen, die er nach allgemeiner Erfahrung nicht haben kann (vgl. BGHSt 3, 27, 28; 3, 169, 175; BGH, Urt. v. 20. Mai 1980 - 4 StR 200/80 - und vom 7. April 1981 - 1 StR 28/81; BGH StV 1984, 232).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".