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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1967 - 4 StR 203/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,5431
BGH, 21.07.1967 - 4 StR 203/67 (https://dejure.org/1967,5431)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1967 - 4 StR 203/67 (https://dejure.org/1967,5431)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 (https://dejure.org/1967,5431)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.10.1958 - 2 StR 251/58
    Auszug aus BGH, 21.07.1967 - 4 StR 203/67
    Da dem Angeklagten jedoch vorgeworfen war, durch eine natürliche Handlung sowohl das Kind Bernhard J. als auch die Ehefrau des Nebenklägers durch Fahrlässigkeit getötet zu haben, hat das Revisionsgericht das angefochtene Urteil in vollem Umfang nachzuprüfen (vgl. BGHSt 13, 143).
  • BGH, 21.12.1993 - VI ZR 246/92

    Inhalt des Gefahrzeichens 136; Verwertung einer ohne Vereidigung des Dolmetschers …

    Es weist den Kraftfahrer nämlich darauf hin, daß er mit dem plötzlichen Betreten der Fahrbahn durch Kinder rechnen und deshalb wie bei einer konkreten Gefahrenlage im Sinn des § 3 Abs. 2 a StVO - ggf. unter Reduzierung seiner Geschwindigkeit - stets anhaltebereit sein muß (BGH, Urteile vom 21. Juli 1967 - 4 StR 203/67 - VRS 33, 350, 352 und vom 17. Februar 1972 - 4 StR 499/71 - VRS 42, 362, 363; KG VRS 56, 131, 132; OLG Koblenz VRS 48, 465, 466; OLG München, VersR 1984, 395, 396; OLG Köln, VersR 1989, 206; anders wohl BayObLG …

    käme nämlich unter dem Blickpunkt der sog. Schrecksekunde nur bei plötzlichem Auftreten einer unerwarteten Gefahr in Betracht, auf die der Kraftfahrer nicht eingestellt sein muß (BGH, Urteile vom 10. Juli 1958 - 4 StR 177/58 - VRS 15, 276, 278 und vom 21. Juli 1967, aaO.), während vorliegend bereits das Gefahrzeichen 136 sofortige Bremsbereitschaft erfordert hat.

    Vielmehr dient es ganz allgemein der Warnung und dem Hinweis auf Stellen, an denen sich Kinder häufig aufhalten (BGH, Urteil vom 21. Juli 1967, aaO).

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