Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1983 - 4 StR 204/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Aufgeben eines Gesamtvorsatzes zur Begehung von Rauschgifttaten durch das Vorhaben der Beendigung des eigenen Heroinkonsums - Überschreiten der Grenze der "nicht geringen Menge" durch die Einfuhr von 5 g Heroin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1983, 414
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 22.10.1985 - Ss 629/85 Anders liegt der Fall aber, wenn eine langjährige "Drogenkarriere" vorliegt und Anhaltspunkte für eine mehrjährige Suchterkrankung infolge der Einnahme harter Drogen (Heroin) gegeben sind (vgl. SenE MDR 1975, 858; NJW 1976, 1801 , ZblJR 1978, 487; MDR 1982, 427 ; BGH StV 1983, 414 f.; BGH bei Holtz MDR 1978, 109; 1980, 104; s.a. Täschner NJW 1984, 638 [639]).
Hierzu dürfte es sich empfehlen, einen in Drogensachen erfahrenen ärztlichen Sachverständigen zur Frage einer etwaigen Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit hinzuzuziehen (vgl. SenE MDR 1976, 684; NStZ 1981, 437 [438]; ZblJR 1981, 278; 1982, 425; s.a. BGH StV 1983, 414 [415]).
- BGH, 19.01.1984 - 4 StR 740/83
Beteiligung an einem Heroingeschäft - Fortgesetzte unerlaubte Einfuhr von …
Das Landgericht ist auch ohne Rechtsfehler davon ausgegangen, daß alle Fahrten nach Amsterdam, die aufgrund eines Gesamtvorsatzes jeweils zu dem gleichen Zweck zu demselben Heroinhändler führten, als eine fortgesetzte Handlung anzusehen sind (vgl. BGH StrVert 1981, 125, 126 und 1983, 19, 20; BGH, Beschluß vom 9. Juni 1983 - 4 StR 204/83), und daß dementsprechend die jeweils eingeführten Mengen zusammenzurechnen waren (BGH NStZ 1983, 369, 370).
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