Rechtsprechung
| BGH, 30.06.1967 - 4 StR 209/67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchter Unzucht mit Kindern
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 209/67
Richtig ist, daß das aufmerksame Betrachten eines sich vor den Augen des Kindes abspielenden unzüchtigen Geschehens schon selbst eine unzüchtige Handlung des Kindes sein kann (LM Nrn, 7 und 12 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB; BGHSt 15, 118, 122) [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]. - BGH, 20.08.1953 - 1 StR 261/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 30.06.1967 - 4 StR 209/67
Der in § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB verwendete Begriff des "Verleitens" setzt nicht voraus 9 daß der Täter, der sich in Gegenwart eines Kindes unzüchtig betätigt, das Kind durch positives Handeln und mit direktem Vorsatz dazu veranlaßt, das unzüchtige Geschehen sich anzusehen; vielmehr genügt insoweit, wovon das Landgericht zutreffend ausgeht, bedingter Vorsatz (BGHSt 4, 303).
- BGH, 08.11.1968 - 4 StR 294/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist das geflissentliche Betrachten eines unzüchtigen Vorgangs durch ein Kind unter 14 Jahren als eine unzüchtige Handlung des Kindes selbst und ein diesen Erfolg herbeiführendes Verhalten als Verleitung zur Verübung einer unzüchtigen Handlung im Sinne dieser Strafbestimmung anzusehen (vgl. RG JW 1935, 524 Nr. 23; RGSt 73, 246, 249; BGHSt 1, 168, 171 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51]; BGH NJW 1953, 710; BGH Urteil vom 30. April 1958 - 2 StR 158/58; BGHSt 15, 118, 122 [BGH 19.08.1960 - 4 StR 307/60]; Urteile des Senats vom 10. Juni 1966 - 4 StR 157/66 - und vom 30. Juni 1967 - 4 StR 209/67;… vgl. auch Schönke/Schröder 13. Aufl. § 176 StGB Rdn. 32).Er wollte den Jungen also allein durch sein Verhalten (vgl. RG JW 1936, 1973 Nr. 37; BGH LM Nr. 1 zu § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB; Urteil des Senats vom 30. Juni 1967 - 4 StR 209/67), dazu bringen, d.h. verleiten, sein unzüchtiges Treiben mindestens, worauf es in diesem Zusammenhang nur ankommt, "geflissentlich" zu betrachten.
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