Rechtsprechung
| BGH, 21.11.2019 - 4 StR 210/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StGB, § 55 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Berücksichtigung eines Strafbefehls bei der Gesamtstrafenbildung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1
Anforderungen an die Bildung einer nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe; Berücksichtigung eines Strafbefehls bei der Gesamtstrafenbildung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2011 - 3 StR 374/11
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Verschlechterungsverbot; Unterbringung in …
Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 210/19
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das neue Tatgericht die Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, juris Rn. 7; vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106). - BGH, 22.08.2013 - 3 StR 141/13
Erneute Bildung einer Gesamtstrafe nach Aufhebung und Zurückverweisung …
Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 210/19
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das neue Tatgericht die Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, juris Rn. 7; vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106). - BGH, 11.04.2018 - 4 StR 53/18
Prüfung der ordnungsgemäßen Bildung der nachträglichen Gesamtfreiheitsstrafe
Auszug aus BGH, 21.11.2019 - 4 StR 210/19
Der Senat weist vorsorglich darauf hin, dass nach Aufhebung einer nachträglichen Gesamtstrafe und Zurückverweisung der Sache an das neue Tatgericht die Bildung der Gesamtstrafe gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB nach Maßgabe der Vollstreckungssituation zum Zeitpunkt der ersten Entscheidung zu erfolgen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. April 2018 - 4 StR 53/18, juris Rn. 7; vom 22. August 2013 - 3 StR 141/13, StraFo 2013, 474, 475; vom 20. Dezember 2011 - 3 StR 374/11, NStZ-RR 2012, 106).
- BGH, 17.06.2021 - 3 StR 83/21
Rechtsfehlerhaft unterbliebene nachträgliche Einziehung einer früheren …
War die Strafe im Zeitpunkt der Verurteilung bereits vollstreckt, wäre gegebenenfalls ein Härteausgleich vorzunehmen (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 21. November 2019 - 4 StR 210/19, juris Rn. 3; zur Bemessung der Gesamtstrafe bei Vornahme eines Härteausgleichs vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juli 2013 - 2 StR 178/13, juris Rn. 2;… Fischer, StGB, 68. Aufl., § 39 Rn. 7). - BGH, 07.10.2025 - 6 StR 347/25
Besonders schwerer Raub durch Messereinsatz; gefährliche Körperverletzung; …
Durch die unterbliebene Einbeziehung kann der Angeklagte beschwert sein, sofern die Strafe im Wege der Ersatzfreiheitsstrafe bereits vollstreckt worden ist und deshalb ein Härteausgleich zu gewähren wäre (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. August 2023 - 2 StR 173/23, Rn. 3;… vom 17. Juni 2021 - 3 StR 83/21, Rn. 3; vom 21. November 2019 - 4 StR 210/19, Rn. 3).
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