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Rechtsprechung
   BGH, 30.04.1981 - 4 StR 213/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,6530
BGH, 30.04.1981 - 4 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,6530)
BGH, Entscheidung vom 30.04.1981 - 4 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,6530)
BGH, Entscheidung vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 (https://dejure.org/1981,6530)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Milderungsgrunds wegen Tatbegehung zur Beseitigung einer wirtschaftlichen Notlage - Strafschäfende Berücksichtigung des Fehlens eines Strafmilderungsgrundes

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1981 - 4 StR 47/81

    Berücksichtigung einer fehlenden Heroinabhängigkeit bei der Bemessung der Strafe …

    Auszug aus BGH, 30.04.1981 - 4 StR 213/81
    Das bloße Fehlen eines solchen strafmildernden Umstandes darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl in DRiZ 1979, 163, 168 und bei Schmidt in MDR 1979, 884, 885, sowie BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1980 - 4 StR 379/80 - und vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81 - m.w.Nachw.).
  • BGH, 04.06.1981 - 4 StR 137/81

    Verurteilung wegen Betruges in Tateinheit mit Urkundenunterdrückung sowie Untreue …

    Der Bundesgerichtshof hat in zahlreichen Entscheidungen darauf hingewiesen, daß es zwar einen Strafmilderungsgrund darstellen kann, wenn sich der Täter, der sich zu bereichern sucht, in wirtschaftlicher Not befindet, daß aber das bloße Fehlen eines solchen Umstandes nicht umgekehrt einen Strafschärfungsgrund bildet (vgl. BGH DRiZ 1980, 352; BGH, Beschlüsse vom 7. Februar 1980 - 4 StR 21/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - vgl. ferner Mösl DRiZ 1979, 165, 168 mit zahlreichen w.Nachw.).
  • BGH, 09.06.1982 - 2 StR 34/82
    Diese Erwägungen lassen befürchten, daß der Tatrichter gegen den Grundsatz, daß das bloße Fehlen von Strafmilderungsgründen nicht als Strafschärfungsgrund gewertet werden darf, verstoßen hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Februar 1981 - 4 StR 47/81, vom 18. März 1981 - 2 StR 95/81, vom 20. März 1981 - 4 StR 103/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 und vom 30. April 1981 - 4 StR 182/81 - für das Merkmal des Handeltreibens ohne eigene Sucht, sowie Beschlüsse vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81, vom 9. Juni 1981 - 4 StR 305/81 - und Urteil vom 19. August 1981 - 2 StR 333/81 - für das Handeln ohne besondere Notsituation).
  • BGH, 06.05.1983 - 4 StR 486/83

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Tatbestand des Handeltreibens …

    Das bloße Fehlen eines solchen Milderungsgrundes darf aber nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Oktober 1980 - 2 StR 603/80 - und vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81, jeweils mit weiteren Nachweisen, sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Mösl in DRiZ 1979, 163, 168 und bei Schmidt in MDR 1979, 884, 885).
  • BGH, 09.06.1981 - 4 StR 305/81

    Betäubungmittelstrafrecht: Fehlerhafte Strafbemessung

    Das bloße Fehlen eines solchen strafmildernden Umstandes darf dagegen nicht strafschärfend gewertet werden (BGH, Beschluß vom 30. April 1981 - 4 StR 213/81 - LG Kaiserslautern, m.w.Nachw.).
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