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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4840
BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94 (https://dejure.org/1994,4840)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1994 - 4 StR 221/94 (https://dejure.org/1994,4840)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 (https://dejure.org/1994,4840)
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94
    Durch die mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (DRiZ 1994, 214) unvereinbare Annahme einer fortgesetzten Tat wird der Angeklagte nicht beschwert.
  • BGH, 10.05.1994 - 5 StR 239/94

    Fortgesetzte Handlung - Beschwer des Angekagten - Sexuelle Übergriffe

    Auszug aus BGH, 15.06.1994 - 4 StR 221/94
    Eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, in einem festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl der nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbaren Einzeltaten feststellt, ist nicht grundsätzlich methodisch verfehlt; sie ist hinzunehmen, wenn sie, wie hier, zur sicheren Überzeugung des Tatrichters von der Begehung (mindestens) aller dieser Taten führt (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -).
  • BGH, 02.08.1994 - 1 StR 378/94

    Fortgesetzter sexueller Mißbrauch von Kindern in Tateinheit mit fortgesetztem …

    Soweit der Tatrichter nach dem Gesamtbild des Geschehensablaufs jeweils für einen festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl gleichartiger Einzeltaten feststellt, ist dies nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 -, vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94).
  • BGH, 08.12.1994 - 4 StR 536/94

    Sexuelle Übergriffe - Inhalt der Anklageschrift - Freibeweisverfahren - Ablehnung …

    Daß nicht jeder der Fälle nach Ort, Zeit und näheren Umständen individualisiert beschrieben wird, steht dem - wie der Senat in Fällen von Sexualstraftaten zum Nachteil von Kindern wiederholt entschieden hat(Beschlüsse vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - undvom 17. August 1994 - 4 StR 309/94) - nicht entgegen.
  • BGH, 06.09.1994 - 4 StR 485/94

    Sexueller Missbrauch einer Schutzbefohlenen

    So ist es grundsätzlich methodisch zulässig, wenn der Tatrichter, ausgehend von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs, für einen festliegenden Zeitraum die sichere Überzeugung von einer Mindestzahl nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbarer Einzeltaten gewinnt (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 - ferner BGH, Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - und 5. Juli 1994 - 5 StR 342/94 -).
  • BGH, 19.07.1994 - 4 StR 360/94

    Ausschluß der Öffentlichkeit - Verfahrensablauf - Anhörung eines Sachverständigen

    Im übrigen gibt das aufgehobene Urteil Anlaß zu dem Hinweis, daß Bedenken bestehen, ob seine Feststellungen zu den Fällen des Geschlechtsverkehrs - abgesehen von dem ersten Fall - den Anforderungen an die Feststellungen bei Serientaten genügen (vgl. BGH NStZ 1994, 352;Beschlüsse vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - undvom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94).
  • BGH, 17.08.1994 - 4 StR 309/94

    Fortsetzungszusammenhang zwischen angewendetem Zwangsmittel und später …

    Eine Überzeugungsbildung des Tatrichters, die, von dem Gesamtbild des Geschehensablaufs ausgehend, in einem festliegenden Zeitraum eine Mindestzahl der nicht notwendig durch individuelle Merkmale voneinander unterscheidbaren Einzeltaten feststellt, ist nicht grundsätzlich methodisch verfehlt; sie ist hinzunehmen, wenn sie, wie hier, zur sicheren Überzeugung des Tatrichters von der Begehung (mindestens) aller dieser Taten führt (BGH, Beschluß vom 10. Mai 1994 - 5 StR 239/94 - Senatsbeschluß vom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94 -).
  • BGH, 28.06.1994 - 4 StR 261/94

    Schuldvorwurf - Minderungsgrund - Erziehungsrecht

    Die Strafkammer hat vier Taten des Angeklagten im einzelnen beschrieben; das Urteil wird damit auch den Anforderungen an die Mindestfeststellungen bei Sexualdelikten gerecht (vgl. Beschluß des Senatsvom 15. Juni 1994 - 4 StR 221/94).
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