Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2002 - 4 StR 225/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 99 Abs. 2 Satz 2 BRAGO
Pauschalvergütung (Vorbereitung und Wahrnehmung der Hauptverhandlung vor dem Senat; Anreise- und Übernachtungskosten; besonderer Zeitaufwand) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
BRAGO § 99; ; BRAGO § 99 Abs. 2; ; BRAGO § 28 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 99 Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - Hauptverhandlung - Pauschvergütung - Fahrt- und Übernachtungskosten - Tages- und Abwesenheitsgeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BRAGO § 99
Keine Berücksichtigung eines gesondert zu erstattenden Aufwandes - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.06.2015 - 4 StR 267/11
Festsetzung einer Pauschgebühr (besonderer Umfang oder besondere Schwierigkeit …
Sie beruht auf in seiner Person liegenden Umständen und wird durch den Anspruch auf Erstattung der entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes ausgeglichen (Nr. 7003 ff. VV zu § 2 Abs. 2 RVG), der von dem Verteidiger offensichtlich auch geltend gemacht worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 zu § 99 BRAGO; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14, Rn. 42 zitiert nach juris; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 24. August 2010 - 1 AR 2/09, Rn. 18 zitiert nach juris; OLG Hamm, NStZ 2007, 343;… Kroiß in: Mayer/Kroiß, RVG, 6. Aufl., § 51 Rn. 23 Stichwort Reisekosten;… Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 3. Aufl., § 51 Rn. 99). - BGH, 23.09.2003 - 4 StR 103/02
Pauschvergütung für das Revisionsverfahren (Revisionsbegründungsschrift; Anspruch …
Soweit der Antragsteller auf den mit der An- und Abreise nach und von Karlsruhe verbundenen besonderen Zeitaufwand von "zwei vollen Arbeitstagen" verweist, rechtfertigt auch dies keine höhere Pauschvergütung, da gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 BRAGO ein Anspruch auf Erstattung der insoweit entstandenen Fahrt- und Übernachtungskosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes besteht (Senatsbeschluß vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00). - OLG Hamm, 10.10.2003 - 2 (s) Sbd VII-210/03
Schwurgerichtsverfahren; besonderer Umfang; besondere Schwierigkeit; …
Zwar hat inzwischen der BGH in seinem Beschluss vom 20. März 2002 (4 StR 225/00, BRAGO-report 2003, 11) unter Hinweis auf § 28 BRAGO die vom Pflichtverteidiger aufgewendeten Fahrtzeiten bei der Gewährung einer Pauschvergütung als nicht berücksichtigungsfähig angesehen. - OLG Hamm, 09.11.2004 - 2 (s) Sbd VIII-227/04
Pauschvergütung, besondere Schwierigkeit; besonderer Umfang; …
Insoweit steht es dem Antragsteller frei, einen entsprechenden Pauschvergütungsantrag beim Bundesgerichtshof anzubringen (vgl. auch Beschlüsse des BGH vom 3. März 2004 in 2 StR 378/03, vom 6. Februar 2004 in 2 StR 486/02, vom 24. Oktober 2001 in 2 StR 372/00 und vom 20. März 2002 in 4 StR 225/00, sämtlich unter www.bundesgerichtshof.de). - OLG Hamm, 16.09.2003 - 3 Ws 261/03
Gebührenbestimmung, Mittelgebühr, unbillig hohe Gebühr, Wahlverteidigergebühren
Denn für diesen Zeitaufwand besteht gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 BRAGO ein Anspruch auf Erstattung der insoweit entstandenen Fahrtkosten sowie auf Zahlung eines Tages- und Abwesenheitsgeldes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 4 StR 225/00 -/www.caselaw.de), der vorliegend auch von dem Verteidiger mit dem Kostenerstattungsantrag betreffend Pflichtverteidigergebühren vom 17.03.2003 geltend gemacht worden ist.
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