Rechtsprechung
| BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- junsv.nl
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' in westfälischen Anstalten durch Kontrolle der Verlegungslisten von Patienten, die sodann auf Anordnung der Provinzialverwaltung Münster zuerst in hessische 'Zwischenanstalten' verlegt und dann nach Hadamar überstellt und dort ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1953, 513
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Da sie, wie der Urteilszusammenhang erkennen lässt, in das "Euthanasieprogramm" eingeweiht waren und in Kenntnis der Umstände handelten, die die Haupttat rechtlich zum Morde machten, haben sie wissentlich Beihilfe zum Verbrechen des Mordes geleistet; ob ihr eigenes Verhalten besonders verwerflich im Sinne des § 211 StGB neuer Fassung war, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs belanglos (BGHSt 2, 251 ff.).Die Angeklagten durften sie daher, weil sie ihren Zweck erkannten, nicht befolgen (BGHZ 3, 106; BGHSt 2, 251 ff.; BGH Urteil vom 28.Februar 1952 - 4 StR 56/51 ).
- BGH, 09.10.1952 - 4 StR 124/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Eine von der Besatzungsmacht verhängte Internierungshaft darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur angerechnet werden, wenn ihre Verhängung oder Fortsetzung in ursächlichem Zusammenhang mit der abgeurteilten Straftat steht (BGH Urteil vom 9.Oktober 1952 - 4 StR 124/51). - BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Wie der Grosse Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Beschluss vom 18.März 1952 (BGHSt 2, 194) entschieden hat, muss der Täter, der die Merkmale einer strafbaren Handlung mit Wissen und Willen verwirklicht hat, in den Fällen, in denen die Rechtswidrigkeit allgemeines Verbrechensmerkmal ist, wie beim Mord, nicht nur dann wegen eines vorsätzlichen Verbrechens bestraft werden, wenn er das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehabt hat, sondern auch, wenn er es bei gehöriger Anspannung des Gewissens hätte haben können. - RG, 18.03.1924 - I 50/24
1. Genügt zur Annahme einer strafbaren Beihilfe (§ 49 StGB.) die bloße Absicht …
Auszug aus BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
"Jede seiner Handlungen in diesem Rahmen, auch diejenigen, die nicht unmittelbar den Tod von Geisteskranken zur Folge hatten, haben die Durchführung des Euthanasieprogramms gefördert." Des weiteren Nachweises, dass die Beihilfehandlungen des Beschwerdeführers für den Erfolg der Haupttat ursächlich waren, der durch die Aussage des Dr. Ka. geführt werden sollte, bedurfte es nach der Rechtsprechung nicht (RGSt. 58, 113). - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 56/51
Erschiessung eines Bauern, der kurz vor Einrücken der Amerikaner auf seinem Hof …
Auszug aus BGH, 28.11.1952 - 4 StR 23/50
Die Angeklagten durften sie daher, weil sie ihren Zweck erkannten, nicht befolgen (BGHZ 3, 106; BGHSt 2, 251 ff.; BGH Urteil vom 28.Februar 1952 - 4 StR 56/51 ).
- LG Göttingen, 02.12.1953 - 6 Ks 1/53
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Tötung von mindestens 190 …
Desgleichen hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 28.November 1952 diese Auffassung bestätigt (NJW 1953 Seite 513).Wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen, handelt der "Nothelfer", der in dieser Weise in das Schicksal eingreift, nach der überwiegenden Rechtsüberzeugung doch rechtswidrig (so BGH in NJW 1953 Seite 513 unten, 514 oben und das dort angeführte Schrifttum).
Bei diesen Vorstellungen der Angeklagten lässt sich aber nicht ausschliessen, dass sie ihr Handeln nicht als Unrecht angesehen hat (vgl. hierzu BGH vom 18.November 1952 - 4 StR 23/50 in NJW 1953 Seite 513 unter Abschnitt 4; desgleichen vom 19.Mai 1953 - 2 StR 186/52 ).
Auch wenn man diese Möglichkeit nicht aus Rechtsgründen grundsätzlich verneint, würde sie doch voraussetzen, dass der Handelnde seinen Willen einem anderen vollständig unterordnet und zu diesem in einem Verhältnis steht, das diesem anderen trotz der vollständigen Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale durch das eigene Verhalten doch die volle Tatherrschaft überlässt (so BGH in NJW 1951, 120, 121; vergl. auch OGHSt. 1, 95, 102; ferner Welzel in MDR 1949, Seite 373 unter Abschnitt I; schliesslich BGH in NJW 1953, 513).
- BGH, 08.02.1957 - 1 StR 375/56
Zulässigkeit und revisionsrechtliche Bedeutung der Aufnahme des Schlussplädoyers …
Der vorliegende Fall ist mit dem in dem Urteil des Bundesgerichtshofs 4 StR 23/50 vom 28. November 1952 (NJW 1953, 513 Nr. 18) entschiedenen nicht zu vergleichen. - LG Hamburg, 25.02.1966 - 21/65
Paul Wenneker
(…Vgl. OGHBZ, Urt. v. 5.3.49 , OGHSt. 1/321 u. v. 23.7.49 , OGHSt. 2/117; BGH, Urt. 4 StR 23/50 v. 28.11.52 , LM Nr. 19 zu § 211).Es ist bereits zweifelhaft, ob ein derartiger, nicht normierter Schuldausschliessungsgrund mit dem geltenden Recht vereinbar ist (dafür z.B. Schönke-Schröder, 12.Aufl. Vorb. vor § 51, RZ 93, mit Einschränkungen Maurach, Allg. Teil, 2.Aufl. S.308, zweifelnd BGH, Urt. v. 28.11.52, 4 StR 23/50 LM Nr. 19 zu § 211).
- LG Köln, 04.12.1953 - 24 Ks 1/51
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der …
Es ist in zahlreichen höchstrichterlichen Entscheidungen (so OGHSt. 1, 321 und 2, 117; BGH NJW 1953, 513), auf deren Begründung im einzelnen verwiesen werden kann, dargelegt, dass diese staatlich gelenkte Tötung geisteskranker Anstaltsinsassen, die weder mit einer Sterbehilfe noch mit den massvollen Vorschlägen Binding-Hoches zur Beseitigung lebensunwerter Geisteskranker in Beziehung gesetzt werden kann, auch nicht dadurch zu einer rechtmässigen geworden sein kann, dass sie auf Grund des mehrfach erwähnten Befehls Hitlers vom 1.September 1939 zur Durchführung gebracht worden ist."Es widerspricht der herrschenden Kulturanschauung über Wesen und Persönlichkeit des Menschen, den für die Erhaltung von Sachwerten angemessenen Grundsatz des kleineren Übels anzuwenden und den rechtlichen Unwert der Tat nach dem sozialen Gesamtergebnis abzuwägen, wenn Menschenleben auf dem Spiele stehen" (BGH NJW 1953, 513).
- LG Stuttgart, 17.05.1954 - Ks 2/52
Einzel- und Massenerschiessung jüdischer Zwangsarbeiter
Der BGH hat zu dieser Frage noch keine Stellung genommen, jedoch die vom OGHBZ entwickelten Grundsätze nicht ausdrücklich missbilligt (vgl. NJW 1951, 666 und NJW 1953, 513).Für den Rechtfertigungsgrund des übergesetzlichen Notstandes fehlt es aber auch an einem rechtlich beachtlichen Konflikt zwischen gesetzlich verschieden bewerteten Rechtsgütern (vgl. BGH in NJW 1953, 513, in einem Falle von Anstaltstötungen).
- LG Darmstadt, 29.11.1968 - Ks 1/67
Massen- und Einzeltötungen von insgesamt ca. 60.000 Juden, kommunistischen …
Die durch diese herbeigeführte allgemeine Rechtlosigkeit vermag die strafrechtliche Schuld einzelner nicht auszuschliessen, die auf Grund freier Willensentschliessung an den von der damaligen Staatsführung angeordneten Verbrechen in vorwerfbarer Weise teilnahmen (BGH, Urteil vom 28.11.1952 - 4 StR 23/50 - ständige Rechtsprechung). - BSG, 08.05.1981 - 9 RV 24/80
Berufsschadensausgleich - individuelle Berechnung - Pauschalierung - …
Immerhin waren seinerzeit zahlreiche Strafverfahren wegen Euthanasie-Beteiligung anhängig, die zu Verurteilungen führten (vgl. Urteil des OGH, MDR 1949, 370 f; Urteil des BGH, NJW 1953, 513 f; vgl. auch NJW 1961, 276). - BGH, 06.12.1960 - 1 StR 404/60
Beihilfe zum Mord durch Mitwirkung bei der Tötung von erwachsenen Geisteskranken …
Sie wäre auch unabhängig davon insoweit offensichtlich unbegründet (vgl. im einzelnen OGHSt 1, 321; 2, 117; BGH 4 StB 23/50 v. 28. November 1952 NJW 1953, 513 Nr. 18). - LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82
Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …
Die durch die nationalsozialistischen Machthaber herbeigeführte allgemeine Rechtlosigkeit vermag die strafrechtliche Schuld einzelner nicht auszuschliessen, die aufgrund freier Willensentschliessung an den von der damaligen Staatsführung angeordneten Verbrechen in vorwerfbarer Weise teilnahmen (BGH, Urteil vom 28.11.1952 - 4 StR 23/50 ständige Rechtsprechung). - LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69 Obrigkeitliche Anordnungen, die die Gerechtigkeit nicht einmal anstreben, den Gedanken der Gleichheit bewusst verleugnen und die allen Kulturvölkern gemeinsame Rechtsüberzeugung von Wert und Würde der menschlichen Persönlichkeit gröblich missachten, schaffen, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 29.Januar 1952 (BGHSt 2, 234 = LM Nr. 4 zu § 59 StGB) ausgesprochen hat, kein Recht und ein ihnen entsprechendes Verhalten bleibt Unrecht (vgl. ferner OGH 1, 321; 2, 271; BGHSt 2, 173; 2, 251 = NJW 52, 834; BGH NJW 53, 513; BGH NJW 61, 276; BGHZ 3, 94; BVerwG NJW 64, 2220).
- LG Hannover, 18.11.1963 - 2 Ks 1/63
Otto Bradfisch
- BGH, 16.04.1953 - 1 StR 709/52
Franz Rademacher
- LG Hannover, 20.12.1968 - 2 Ks 2/67
Erschiessung von mindestens 1200 Geisteskranken aus Heil- und Pflegeanstalten im …
- BGH, 19.05.1953 - 2 StR 186/52
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch Kontrolle der Arbeitsfähigkeit der …
- BGH, 14.04.1955 - 4 StR 624/54
Erschiessung eines Unterarztes wegen angeblicher Fahnenflucht
- LG Mosbach, 24.04.1961 - Ks 2/61
Einzelerschiessung mehrerer jüdischer Zwangsarbeiter aus verschiedenen Gründen. …
- BGH, 16.09.1954 - 3 StR 239/54
Rechtsmittel
- BGH, 18.03.1954 - 4 StR 792/53
Rechtsmittel
- LG Bremen, 06.05.1953 - 3 Ks 1/53
Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in Ostgalizien: Erschiessung von etwa …
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