Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls im Rückfall in Tateinheit mit Sachbeschädigung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62
Jedoch hätte dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO, entsprechend den vom Bundesgerichtshof (BGHSt 6, 199 ff) aufgestelltem Grundsätzen, ein Verteidiger bestellt werden müssen.Der unbedingte Revisionsgrund des §.338 Nr. 5 StPO liegt daher vor, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Vorsitzende Erwägungen darüber angestellt hat, ob die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO gegeben waren oder ob solche Überlegungen unterblieben sind (BGHSt 6, 199 ff; 15, 306 ff [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]).
- BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60
Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …
Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62
Der unbedingte Revisionsgrund des §.338 Nr. 5 StPO liegt daher vor, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Vorsitzende Erwägungen darüber angestellt hat, ob die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO gegeben waren oder ob solche Überlegungen unterblieben sind (BGHSt 6, 199 ff; 15, 306 ff [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]).
- BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78
Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen …
Ein Verlesungsverbot hätte nur dann bestanden, falls in ihm Tatsachen enthalten gewesen wären, die mit der Begutachtung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 232/62).
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