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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,6934
BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62 (https://dejure.org/1962,6934)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1962 - 4 StR 232/62 (https://dejure.org/1962,6934)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1962 - 4 StR 232/62 (https://dejure.org/1962,6934)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen versuchten Diebstahls im Rückfall in Tateinheit mit Sachbeschädigung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.06.1954 - 5 StR 207/54
    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62
    Jedoch hätte dem Angeklagten nach § 140 Abs. 2 StPO, entsprechend den vom Bundesgerichtshof (BGHSt 6, 199 ff) aufgestelltem Grundsätzen, ein Verteidiger bestellt werden müssen.

    Der unbedingte Revisionsgrund des §.338 Nr. 5 StPO liegt daher vor, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Vorsitzende Erwägungen darüber angestellt hat, ob die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO gegeben waren oder ob solche Überlegungen unterblieben sind (BGHSt 6, 199 ff; 15, 306 ff [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]).

  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der …

    Auszug aus BGH, 03.08.1962 - 4 StR 232/62
    Der unbedingte Revisionsgrund des §.338 Nr. 5 StPO liegt daher vor, wobei es ohne Bedeutung ist, ob der Vorsitzende Erwägungen darüber angestellt hat, ob die Voraussetzungen des § 140 Abs. 2 StPO gegeben waren oder ob solche Überlegungen unterblieben sind (BGHSt 6, 199 ff; 15, 306 ff [BGH 24.01.1961 - 1 StR 132/60]).
  • BGH, 03.08.1978 - 4 StR 146/78

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichen …

    Ein Verlesungsverbot hätte nur dann bestanden, falls in ihm Tatsachen enthalten gewesen wären, die mit der Begutachtung nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1955, 397; BGH, Urteil vom 3. August 1962 - 4 StR 232/62).
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