Rechtsprechung
| BGH, 23.07.1970 - 4 StR 234/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtmäßige Einführung von Urkundeninhalten in die Hauptverhandlung - Vorhalten statt Verlesen - Verurteilung wegen Meineids
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57
Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter …
Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 234/70
Dies ist insbesondere bei kurzen und leicht faßlichen Schriftstücken zulässig (BGHSt 11, 159). - BGH, 04.10.1955 - 5 StR 284/55
Auszug aus BGH, 23.07.1970 - 4 StR 234/70
Hätte er nicht vereidigt werden dürfen, so wäre dies ein strafmildernder Umstand (BGHSt 8, 186).
- BGH, 25.06.1974 - 4 StR 21/74
Fortgesetzter Betrug - Notwendige Voraussetzungen einer fortgesetzten Tat - …
In den übrigen Fällen kann es genügen, dem Angeklagten oder einer anderen geeigneten Beweisperson den Inhalt der Urkunden vorzuhalten und ihre Erklärungen dazu festzustellen; ein solcher Vorgang bedarf nicht der Beurkundung in der Sitzungsniederschrift (vgl. BGHSt 11, 159; BGH, Urteile vom 23. Juli 1970 - 4 StR 234/70 - und vom 8. September 1971 - 2 StR 402/71 - bei Dallinger MDR 1972, 18).
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